Sind Visitenkarten wirklich durch die DSGVO vom Aussterben bedroht? Muss man künftig beim Austausch gleich noch ein DSGVO-Formular unterschreiben lassen? Nein, alles halb so schlimm.

Visitenkarte wird überreichtDie Übergabe der Visitenkarte erfolgt freiwillig zum Zweck der Kontaktaufnahme und Bekanntgabe der Kontaktdaten. Daher liegt im Vorgang der Übergabe bereits eine implizite Einwilligung zur Verarbeitung vor. Eine explizite Einwilligung in Form einer Unterschrift ist nicht notwendig. Das Übergeben der Visitenkarte stellt eine eindeutige bestätigende Handlung dar, mit der nach dem Handelsbrauch unmissverständlich bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

Wie auch in anderen Fällen braucht man zur Speicherung der Kontaktdaten nicht unbedingt eine Zustimmung der Betroffenen, sondern kann auch mit Artikel 6 Abs 1 lit f DSGVO als Rechtsgrund argumentieren, nämlich mit der Interessensabwägung. Man tauscht Visitenkarten zum Zweck der Kontaktaufnahme und Herbeiführung einer künftigen Geschäftsbeziehung aus. Es liegt also in beiderseitigem Interesse, dass die Kontaktdaten gespeichert und für diesen Zweck verarbeitet werden.

Der Rechtsgrund für die Speicherung von Kontaktdaten ist also unproblematisch. Bleibt noch die Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO hinsichtlich des Verantwortlichen, des Rechtsgrundes und Zwecks sowie eines Links zu den weiteren Informationen nach Artikel 13 Abs 2 DSGVO. Hier bieten sich zwei praxisgerechte Lösungen an:

Wenn man eine neue Visitenkarte in seine Kontaktdatenbank einträgt, so bietet es sich an, gleich eine nette E-Mail zu schreiben, wo man sich für den Kontaktaufbau bedankt, vielleicht auch gleich die ersten Schritte zum Aufbau der Geschäftsbeziehung setzt und ganz nebenbei die Infos laut DSGVO mitsendet.

“Die Speicherung Ihrer personenbezogenen E-Mail- und sonstigen Kontaktdaten erfolgt auf Grund des gegenseitigen Interesses an der Durchführung dieses E-Mail-Verkehrs und an einem gegenseitigen Geschäftskontakt. Verantwortlicher ist verantwortlicher@firma.com. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://firma.com/dsk

Dieser Text eignet sich auch als generelle Fußzeile für alle E-Mails.

Oder man druckt Folgendes hinten auf die Visitenkarte, dann braucht man sich gar keinen Kopf mehr zu machen:

“Der Austausch unserer Visitenkarten und die Speicherung Ihrer Kontaktdaten bei uns erfolgt auf Grund unseres gegenseitigen Interesses an einem Geschäftskontakt. Verantwortlicher ist verantwortlicher@firma.com. Unsere Datenschutzerklärung mit weiterführenden Informationen können Sie bei mir anfordern bzw. finden Sie sie unter https://firma.com/dsk”

Ich hoffe, die wichtigsten Aspekte rund um das Thema “Visitenkarten” verständlich behandelt zu haben und freue mich über Kommentare und klärende Fragen.

Weitere Informationen und Artikel zur DSGVO sind auf dieser Seite zu finden.


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