Nationalratspräsident Sobotka denkt darüber nach, ob die vom Roten Kreuz mit Finanzierung der Uniqa Versicherung erstellte Stopp Corona App verpflichtend werden könnte.

Menschen, die die App nicht auf Ihrem Smartphone installiert haben, könnte die Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Derzeit werde geprüft, ob das verfassungsrechtlich möglich sei.

Funktionsweise der App:

Die App sendet über den Lautsprecher des Mikrofons Signale aus, die nur von anderen Stopp-Corona Apps in der Umgebung gehört werden können. Es wird ein “digitaler Handshake” zwischen den beiden Smartphones aufgezeichnet, und die App weiß dann anonym, dass zwei Personen sich nahe gekommen sind.

Wenn jemand an COVID-19 erkrankt, dann trägt er das in seiner App ein – und alle Personen, die seinem Handy in den letzten 48 Stunden nahe gekommen sind, werden dann davon informiert und können sich dann in Selbstisolation begeben.

Es werden keine Personenbezogenen Daten ausgetauscht, und die informierten Personen wissen auch nicht welcher Ihrer Kontakte krank geworden ist.

Kritikpunkte an der App

Die NGO epicenter.works hat die App einer gründlichen Untersuchung unterzogen und rät von einem Einsatz der App ab, obwohl sie auch konstatiert, dass bei der Entwicklung der App auch einiges richtig gemacht wurde. Die Kollegen von epicenter.works kritisieren folgende Punkte:

  • Falsche Sicherheit
    Es gibt bedenken, dass Personen welche die App installieren, sich in falscher Sicherheit wiegen. Es muss deutlich aufgeklärt werden, was die App kann und was sie nicht leisten kann.
  • Finanzierung
    Die App wird von der Uniqa Stiftung finanziert. Uniqa ist ein Versicherer, der auch Krankenversicherungen anbietet. Hier kann es einen Interessenskonflikt geben, denn anders als das Rote Kreuz, wären für die Uniqa Gesundheitsdaten von (potenziellen) Kunden von Nutzen.
  • Quellcode Veröffentlichung
    Da der Quellcode der App nicht verfügbar ist, kann man den Angaben der Entwickler nur vertrauen. Es kann nicht überprüft werden, ob in der App Dinge passieren, von denen der Nutzer nichts weiß.
  • Audit
    Die Veröffentlichung des Quellcodes alleine nützt noch nicht viel, denn der Benutzer kann davon noch nicht die Sicherheit der App ableiten. Hier wäre eine unabhängige Prüfung und Zertifizierung von Sicherheitsexperten notwendig.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
    Wenn diese Schritte erfolgt sind, muss aufgrund der Datenschutz Grundverordnung (da es sich hier um sensible Gesundheitsdaten handelt) eine Datenschutz – Folgeabschätzung durchgeführt werden.

Rechtliche Fragestellungen

Offensichtlich wird überlegt, ob für Bürger, die die App auf ihrem Handy haben die Ausgangsbeschränkungen gelockert werden – für andere nicht.

Hier stellt sich viele Fragen:

  • Dürfen nur Menschen ausgehen, die über ein Smartphone verfügen?
  • Müssen Menschen ein Smartphone von Google oder Apple kaufen um ausgehen zu dürfen?
    Was wäre mit Menschen, die wie mehrere hundert Polizisten noch immer über ein Microsoft Smartphone verfügen?
  • Wie soll überprüft werden, ob jemand der im öffentlichen Raum unterwegs ist, die Smartphone App installiert hat?
  • Wenn jemand als Dienstnehmer über kein Smartphone verfügt. Muss er dann weiterhin im Homeoffice arbeiten und welche Konsequenzen ergeben sich dadurch?

Die Digital Society ist über diese Entwicklungen äußerst beunruhigt. Solange nicht sichergestellt ist, dass die Applikation des roten Kreuzes allen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen entspricht können wir nur davon abraten, diese App zu installieren. Wir haben auch große Bedenken, dass die Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger nun radikal weiter ausgebaut werden und auch nach der Krise (wann wird diese beendet sein) weiter Bestand haben werden.