Disclaimer: Dies ist keine Rechtauskunft oder Rechtsberatung, sondern stellt unsere Meinung dar.
Wenn Sie unseren Musterbrief verwendet haben, dann ist es recht wahrscheinlich, dass Sie gestern Post erhalten haben. In der Causa Google-Fonts hat RA H. Datenschutzauskunft nach Art 15 DSGVO erteilt.
Laut unserer ersten Analyse des Briefes wurde der Brief generisch formuliert und wortgleich an alle Adressaten versandt.
Es wurde nur Name und Adresse als personenbezogenes Datum beauskunftet.
Der Rest des Briefes beschäftigt sich generisch mit Auftragsverarbeitern und damit welche Daten grundsätzlich gespeichert würden, wenn man in bestimmter Weise mit Hr. Hohenecker in Kontakt getreten wäre.
Was es aus unserer Sicht zum Schreiben zu sagen gibt:
- Es wurde nur sehr allgemein Auskunft erteilt. Wir wissen noch immer nicht, welche Daten nun genau von uns gespeichert sind.
- Es wurde keine Kopie der Daten übermittelt
- Aus unserer Sicht ist die Auskunft nachweislich unvollständig
Wir werden daher Herrn Hohenecker um weitere Informationen bitten (Ein entsprechendes Musterschreiben werden wir hier wieder online stellen).
Für die Sache selbst, gibt es aus unserer Sicht derzeit keinen Handlungsbedarf, da Herr Hohenecker noch auf keinen der angefragten Punkte eingegangen ist.
Werner Illsinger
Gegenwärtig übt er Tätigkeiten als Executive Coach, Trainer und Unternehmensberater aus. Darüber hinaus ist er als Dozent für Digital Transformation Management an der Carinthia University for Applied Sciences tätig.
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Danke für eure Bemühungen. Wan denkt ihr, dass ihr das Antwortschreiben online stellen könnt?