Wir hatten in unserer Antwort auf das Schreiben von Hr. Mag. Hohenecker in der Causa um die Google Fonts um eine Auksunft nach Art. 15 DSGVO ersucht. Erhalten haben wir ein Serienschreiben, das aus unserer Sicht den Anforderungen an eine Datenschutzauskunft nicht genüge tut. Wir werden daher folgendes Antwortschreiben an Hr. Mag. Hohenecker senden:

 

Betreff: Ihre Auskunft nach Art 15 DSGVO

Sehr geehrter Herr Mag. Hohenecker,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 22. September 2022 als Antwort auf unsere Datenschutzauskunft nach Art 15 DSGVO.

Leider muss es sich bei Ihrer Auskunft um ein Missverständnis handeln.

In Ihrem Schreiben formulieren Sie mit „wenn, dann“ Regeln, wann von Ihnen welche Daten wie gespeichert oder verarbeitet werden. Wie Sie als ausgewiesener Experte sicherlich wissen, verlangt Art 15 DSGVO, dass Sie konkret, präzise und transparent eine Auskunft darüber erteilen, welche personen-bezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden. Im Besonderen sagt Art 15 Abs 3 DSGVO, dass Sie eine Kopie der verarbeiteten Daten zur Verfügung zu stellen haben. Leider wissen wir nach Lektüre Ihres Briefes noch immer nicht, welche Daten Sie und Ihre Mandantin konkret von uns verarbeiten. 

Aus unserer Sicht ist Ihre Auskunft auch deswegen ungenügend, weil Sie auf die im ursprünglichen Schreiben genannten IP-Adressen (die ja nach Ihrer Argumentation personenbezogene Daten sind) in keinster Weise eingegangen sind.

Wir möchten ihnen fairerweise die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen.

Um zukünftigen Missverständnissen vorzubeugen: Wir erwarten detaillierte Antworten auf folgende Fragen von Ihnen:

  • Welche mit unserer Person und IP-Adressen in Zusammenhang stehenden personen-bezogenen Daten werden von Ihnen konkret verarbeitet?
    Wir ersuchen um Übermittlung einer vollständigen Kopie dieser Daten.
  • Welche mit unserer Person und IP-Adressen in Zusammenhang stehenden personen-bezogenen Daten werden von Ihrer Mandantin konkret verarbeitet?
    Wir ersuchen um Übermittlung einer vollständigen Kopie dieser Daten.

Wir möchten Ihnen kulanterweise eine Frist von einem Monat ab Datum dieses Briefes einräumen, um uns eine vollständige Auskunft nach Art 15 DSGVO zu erteilen. Da es sich weiterhin um die Erstauskunft handelt, werden wir für diese Auskunft gemäß DSGVO keinerlei Bearbeitungskosten Ihrerseits übernehmen.

Wenn wir diese Daten nicht vollumfänglich erhalten, werden wir Beschwerde bei der Datenschutzbehörde gegen Sie und Ihre Mandantin einbringen.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich
mit vorzüglichster Hochachtung

Bitte beachten: unsere Antwort bezieht sich auf unseren ursprünglichen Musterbrief. Wenn Sie diesen verwendet haben, kann es Sinn machen, sich an unserem Antwortschreiben zu orientieren. Wir können jedoch keinerlei Haftung dafür übernehmen, denn, wie es juristisch so schön heißt: es kommt drauf an.

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Roland Giersig

Vizepräsident bei Digital Society
Roland Giersig ist Physiker, studiert Rechtswissenschaften, ist Sicherheitsexperte und Inhaber und Geschäftsführer der Firma SafeSec. Seine Anliegen sind besonders die Transparenz der öffentlichen Verwaltung und die Einhaltung der Grundrechte im digitalen Raum.
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