Die Digital Society hat, da die Österreichische Bundesregierung das Datenschutzanpassungsgesetz 2018 ohne Abwarten der Begutachtungsfrist ins Parlament geschickt und dort mit erheblichen Mängeln beschlossen wurde, folgenden Brief an den Bundespräsidenten mit unterzeichnet:


Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

die unterzeichnenden Verbände, Institutionen und Einzelpersonen wenden sich an Sie, um ihre Bedenken hinsichtlich der zuletzt zu beobachtenden Defizite im Rahmen der Gesetzgebungsprozesse zur Erfassung des digitalen Fortschritts zu äußern. Insbesondere die dabei zu verzeichnende teilweise Abkehr von einer Partizipation interessierter Stakeholder sowie das Drängen nach überhasteten Lösungsansätzen erscheinen Besorgnis erregend. Zuletzt wurde dies im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum DatenschutzAnpassungsgesetz 2018 offensichtlich, in welchem nicht nur die Regierungsvorlage noch innerhalb offener Begutachtungsfrist beschlossen, sondern anschließend umgehend nach Ende der Begutachtungsfrist im Nationalratsplenum durch die Regierungsparteien auch verabschiedet wurde. Hierdurch konnte ein Großteil der eingereichten Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden.

Die rechtliche Begleitung der zunehmenden Digitalisierung stellt zweifelsfrei eine große legistische Herausforderung dar, speziell da die technologische Entwicklung ständig und rasch voranschreitet. Es ist jedoch unumgänglich, die notwendige Zeit und Sorgfalt in diesem Prozess aufzubringen, da die Qualität der gesetzlichen Regelung richtungsweisend für die Nutzung des Potentials der Digitalisierung in der Zukunft ist. Im Hinblick auf die immense Bedeutung dieser Themen, welche den Lebensbereich der gesamten Bevölkerung durchdringen, ist es essentiell, dass im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses ein bestmöglicher Interessenausgleich erfolgt, das notwendige technische und verfassungsrechtliche Know-how eingeholt wird und demokratiepolitische Grundsätze geachtet werden. Aus diesem Grund ist es unserer Ansicht nach dringend anzuraten, auf die umfangreichen Einblicke und Kenntnisse aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zurück zu greifen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Vom hohen Stellenwert dieser Themen in der Öffentlichkeit zeugt der Umstand, dass im öffentlichen Begutachtungsverfahren zum Entwurf des Datenschutz-Anpassungsgesetzes über einhundert Stellungnahmen eingebracht wurden, welche zahlreiche Schwachstellen des Entwurfs aufzeigen. Dessen ungeachtet hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, den Entwurf bereits im Rahmen der Ministerratssitzung am 7.6., und damit mehr als zwei Wochen vor Ende der Begutachtungsfrist, als Regierungsvorlage zu beschließen und in den Nationalrat einzubringen. Die Regierungsvorlage wurde anschließend inhaltlich beinahe unverändert, umgehend nach Ende der Begutachtungsfrist, im Nationalratsplenum verabschiedet. In Anbetracht dieses kurzen Zeitraums erscheint es zweifelhaft, inwieweit eine Berücksichtigung und Einarbeitung der Stellungnahmen im parlamentarischen Prozess nachträglich noch möglich gewesen ist. Dies stellt nicht nur die umfangreiche in die zahlreichen Stellungnahmen investierte Arbeit in Frage, sondern ist, speziell da es sich hierbei um ein Rechtsgebiet handelt, welches im Wesentlichen die Ausübung und den Schutz eines Grundrechts sowie dessen Abwägung mit anderen Rechten behandelt, höchst bedenklich.

Die Folgen überhasteter, intransparenter Gesetzgebung wurden auf europäischer Ebene in der Vergangenheit etwa anhand der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung deutlich, welche ebenfalls in einem Schnellverfahren beschlossen und letztlich von europäischen und österreichischen Gerichten als mit den Grundrechten unvereinbar aufgehoben wurde. Eine solche Entwicklung, welche auch einen um ein Vielfaches erhöhten Arbeitsaufwand für alle Beteiligten bedeutet und zudem Rechtsunsicherheit schaff t, kann nach Ansicht der Unterzeichnenden nicht im Sinne einer effi zienten Gesetzgebung sein. Die unterzeichnenden Verbände ersuchen Sie daher, sich in Ihrer Funktion als Bundespräsident für die Einhaltung der demokratiepolitischen Grundsätze, speziell die transparente Einbeziehung der Stakeholder, einzusetzen und einer zukünftigen Abkehr auch bei Vorliegen von Zeitdruck entgegenzuwirken.

Hochachtungsvoll

Offener_Brief_Datenschutz-Anpassungsgesetz_2018

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