Die Änderungen des Epidemiegesetzes 1950, des Tuberkulosegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes wurden durch die Digital Society analysiert und wegen schwerer grundrechtlicher Bedenken hinsichtlich der unkrontrollierten Einsichtnahme in sensible Dokumente kritisiert. Weiters wurden Verbesserungsvorschläge angeboten, die wichtig für die Grundrechtskonformität zukünftiger Covid-19-Verordnungen sind.

In der Vergangenheit wurden mehrmals Gesetzesteile durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben und viele ausgesprochene Verwaltungsstrafen wegen Grundrechtswirdrigkeit aufgehoben. Die Änderungen zielen darauf ab, eine grundrechtskonforme Basis für künftige Covid-19-Verordnungen zu schaffen. Obwohl dieser Themenbereich nicht direkt in die Digitalisierung fällt, hat sich die Digital Society entschlossen, dennoch eine Analyse durchzuführen und eine Stellungnahme zu schreiben.

Dabei wurde festgestellt, dass das Maßnahmengesetz es den Behörden erlauben würde, in viel sensible Dokumente wie Rechtsanwaltsakten, allgemeine Gesundheitsbefunde und überhaupt höchstprivate Dokumente Einsicht zu nehmen, ohne dass hier eine richterliche Kontrolle wie bei normalen Hausdurchsuchungen erfolgt. Dies wurde durch die Digital Society scharf kritisiert und ein entsprechender Vorschlag zur Behebung eingebracht.

Der gesamten Text der Stellungnahme ist auf der Parlamentshomepage sowie hier abrufbar: DigiSociety-Stellungnahme_20200916_Covid19-MG