Was ist Crowdworking? #
Crowdworking ist eine neue Arbeit der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und freiberuflichen Arbeitnehmenden (Freelancern). Diese neue Form wird durch die Digitalisierung möglich. Zum einen können die Arbeitskräfte von überall her (über das Internet) arbeiten, zum anderen bieten Plattformen die Vermittlung von Angebot (durch Unternehmen) und Nachfrage (durch Crowdworker) an.
Welche Art von Arbeit wird über Crowdworking vergeben? #
Es wird eine große Anzahl unterschiedlicher Jobs über Croudsourcing Börsen angeboten. Zum einen sind es Jobs die Arbeitsplatzunabhängig in Bereichen wie
- Grafik
- Design
- Software Entwicklung
- Telefonverkauf
- Marketing
Aber auch Tätigkeiten die Ortsabhängig sind im Bereich
- Handwerk
- Bau
- Gartenpflege
werden angeboten.
Vorteile für Dienstgebende #
Die Vorteile für Dienstgebende liegen vor allem am großen Angebot von Dienstleistungen im Bereich Crowdsourcing. Zusätzlich ist natürlich der Kostensaspekt (siehe Bezahlung) ein Vorteil. Zusätzlich kann dynamisch zugekauft werden, was gerade benötigt wird, und man muss keine fixen Arbeitskräfte anstellen.
Bezahlung #
Die Bezahlung ergibt sich nach Angebot und Nachfrage. So stehen teilweise Anbietende in Europa und den USA mit ähnlichen Angeboten in Asien (China, Indien, …) in Mitbewerb. Daraus ergeben sich teilweise Stundenlöhne von 2-4$.
Crowdworking für Crowdworker #
Der Vorteil für Crowdworker liegt darin, dass man sich Jobs beschaffen kann, wenn gerade Auftragsflaute herrscht. Bevor man gar keinen Job hat, arbeiten die Crowdworker um weniger Geld, als untätig herumzusitzen. Teilweise nutzen die Crowdworker auch die Möglichkeit sich weitere Fähigkeiten über solche Aufträge anzueignen. Crowdworker sind schlecht vom Arbeitsrecht geschützt. Sie arbeiten in einer rechtlichen Grauzone und gelten formal als Selbstständige. Es gelten daher keine Mindestlöhne, es gibt keinen Schutz im Krankheitsfall, etc. Die Arbeiterkammer, die Gefahr im Verzug wittert, rüstet sich jedenfalls: “Wir müssen schauen, dass wir Crowdworking arbeitsrechtlich fassen”.