Privacy ShieldNach schwierigen Verhandlungen haben sich die EU und USA auf eine Nachfolgeregelung Privacy Shield für die vom EuGH Safe Harbour Regelung geeinigt. Safe Harbour war eine Vereinbarung zwischen EU und USA wonach Unternehmen die sich verpflichten die Safe Harbour Regeln einzuhalten erlaubt wird personenbezogene Daten von EU Bürgern in den USA zu verarbeiten.

Safe Harbour

Die Safe Harbour Vereinbarung wurde im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof, nach einer Klage von Max Schrems für ungültig erklärt. Die Hauptkritikpunkte des EuGH waren , dass eine Regelung die es Behörden gestattet generell auf Inhalte einer elektronischen Kommunikation zuzugreifen, den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung der Privatsphäre verletzt. (Dabei ging es um die Flächendeckende Überwachung des elektronischen Datentransfers durch die NSA).

Ein weiterer Kritikpunkt des EuGH war, dass  EU-Bürger gegen die Weiternutzung ihrer Daten nicht gerichtlich Einspruch erheben könnten. Dadurch ist “der Wesensgehalt des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verletzt”.

Privacy Shield

Die Einigung soll nun laut einer Presseaussendung der EU Kommission verschärfte Regeln für den Schutz personenbezogener Daten in den USA bringen. Die Zusammenarbeit mit den Europäischen Datenschutzbehörden soll gestärkt werden Europäische Bürger sollen auch das Recht erhalten sich bei einem Ombudsmann zu beschweren.

In der Presseaussendung wird auch als nächste Schritte definiert, dass in den nächsten Wochen die Details zu dieser Einigung noch ausverhandelt werden müssen. Es gibt daher derzeit offensichtlich ein hübsches Logo, und einige wenige Überschriften. Die harte Arbeit steht offensichtlich noch bevor.

Stellungnahmen

Datenschützer – allen voran Max Schrems und “Europe vs. Facebook” auf dessen Klage das Safe Harbour Abkommen ausgesetzt wurde – kritisieren diese Einigung scharf. Die Hauptkritikpunkte sind:

  • Das Abkommen ist kein Abkommen. Es ist nur ein Austausch von “Briefen” (Letters)
    Wie kann ein solcher Austausch von Briefen legal bindend sein?
  • Ombudsmann
    Die Ombudsstelle ist weit weg von einem rechtlich bindenden Prozess der Beschwerdemöglichkeit

Jan Albrecht – ein Grüner EU Abgeordneter, Stellvertretender Vorsitzender des Justizausschusses und Chefverhandler des EU Parlaments für die neue EU Datenschutzverordnung hatte harte Worte zur Einigung. Die EU Kommission verramsche das Grundrecht auf Datenschutz.

Es wird daher davon ausgegangen dass sobald das Abkommen fertig ausgehandelt und in Kraft ist, es umgehend wieder zu einer Klage kommen wird und der EuGH am Ende dieses Prozesses wieder über das Abkommen entscheiden muss. Daraus resultiert ein langer Zeitraum der Rechtsunsicherheit.