Justizminister Brandstetter will Skype abhören

BM Dr. Brandstetter (Foto: Jungwirth BMJ)

BM Dr. Brandstetter (Foto: Jungwirth BMJ)

Justizminister Brandstetter (ÖVP) lässt in einem Interview mit der Presse aufhorchen. Die Abhörbefugnisse der Polizei und die neuen Befugnisse des Staatsschutzgesetzes das letzte Woche im Parlament mit Stimmen der ÖVP und SPÖ unter heftigem Protest aller Oppositionsparteien beschlossen wurde – und das jetzt schon den Behörden erlaubt Telefongespräche ohne Richterliche Anordnung und Kontrolle abzuhören gehen dem Justizminister noch nicht weit genug.

Er würde die Abhörbefugnisse auch auf alle Internet Telefoniesysteme wie Skype ausweiten, auch wenn diese Verschlüsselungstechnolgien verwenden. Grund ist wie üblich die Terrorismusbekämpfung – man wolle den “bösen Buben” keinen Technologievorsprung geben.

Offen lässt Brandstetter noch wie, technologisch diese Staatliche Abhörung funktionieren soll. Neben Backdoors, die die Technologiehersteller sicher nicht extra wegen Österreich einbauen werden, knacken der Verschlüsselung (wofür Österreich nicht die ausreichenden Ressourcen hat), bliebe dann ja nur das Einschleusen von Schadsoftware auf dem abzuhörenden PC. (Staatstrojaner). Das abgreifen der Kommunikation auf dem Quellgerät (vor der Verschlüsselung) oder am Zielgerät (nach der Verschlüsselung) wäre technisch – außer einem Backdoor – die einzige Möglichkeit ein Gespräch abzugreifen – ohne die Verschlüsselung knacken zu müssen.

Im Visier von Brandstetter ist nicht nur Skype sondern generell alle Internet Kommunikationsdienste.

Grundsätzlich ist die Idee auch elektronische Kommunikation staatlich überwachen zu können durchaus nachvollziehbar. Früher konnte man ja auch Festnetztelefongespräche nach Richterlicher Anordnung anzapfen und überwachen (Lawful Interception). Da der Staat die Kontrolle über diese Überwachungsmaßnahmen immer mehr abbaut (Die Polizei verfügt z.B. über ISMI Catcher mit denen Mobilfunkgespräche abgehört werden können. Für den Einsatz dieser IMSI Catcher ist schon jetzt keine richterliche Kontrolle vorgesehen), ist eine derartige Überwachung abzulehnen.

Es widerspricht dem Grundsatz den Schutzes der Privatspähre. Eine Überwachung sollte grundsätzlich nur nach berechtigtem Anfangsverdacht – genehmigt durch einen Richter möglich sein.

Quelle: Trotz Verschlüsselung: Brandstetter will Skype abhören (Die Presse)