Der Standard berichtet: “Über 10.000 Bürger protestieren gegen Staatsschutzgesetz”
“Petition des AKVorrat erreicht fünfstellige Anzahl an Unterstützern – mehr Mobilisierung über den Sommer geplant
Die Datenschützer des AKVorrat können nun auf eine fünfstellige Anzahl an Unterstützern zahlen: Am Donnerstag konnte eine Petition gegen das geplante Staatsschutzgesetz die Marke von 10.000 Unterschriften knacken. Das Gesetz war Ende Juni im Ministerrat beschlossen worden, eine Abstimmung im Nationalrat aber auf den Herbst verschoben worden. Über den Sommer will der AKVorrat nun weiter mobilisieren und gegen das Gesetz protestieren.”
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Studium der Elektrotechnik, zuletzt bei ANDRITZ HYDRO verantwortlich für die Erstellung und Pflege Technischer Dokumentation sowie begleitend für Technologie und Innovation in den Bereichen Dokumentation, Terminologie und Übersetzung. Vorstandsmitglied bei ClubComputer. Als Gründungsmitglied und ehrenamtlicher Mitarbeiter unterstützte er bis Sommer 2020 den Schwesterverein Digital Society bei Event Organisation und Lektorat.
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9 wichtige Punkte
zum neuen Staatsschutzgesetz
1. Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst.
2. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber bald die Befugnisse eines Nachrichtendienstes.
3. Das BVT kann unbeschränkt jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt.
4. Schon zur “Bewertung der Wahrscheinlichkeit” eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVT jeden überwachen. Es bedarf lediglich eines begründeten Gefahrenverdachts. Allerdings gibt es keine klaren Regeln, wo und wie die Begründung für das Vorliegen eines konkreten Gefahrenverdachts schriftlich festzuhalten und vorzulegen ist.
5. Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, diesem kann das BVT die Akteneinsicht zur Wahrung der Identität von Zeugen verwehren.
6. Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert, gerät ins Visier der Behörde.
7. Rund 100 Straftaten definieren den “verfassungsgefährdenden Angriff”, 40 davon wenn sie aus “religiösen oder weltanschaulichen Motiven” begangen werden.
8. Das BVT darf alle Daten 6 Jahre lang speichern. Wer auf diese Daten zugreift wird aber nur 3 Jahre lang gespeichert.
9. Österreich hat bald zehn neue Geheimdienste, denn neben dem BVT bekommen auch alle 9 Landesämter für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse. Jeder Landeshauptmann (=Ministerpräsident) hat also bald seinen eigenen Geheimdienst.
Ursprünglich sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause kommen. Dank des massiven Protests der Zivilgesellschaft – von uns allen – haben wir diesen Termin verhindert!
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Jetzt soll der Staatsschutz am 13. und 15. Oktober 2015 im Nationalrat beschlossen werden und laut den Plänen der Regierung bereits mit 1. Juli 2016 in Kraft treten!
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