Offener Brief an Gesundheitsminister Mückstein, Datenschutzbehörde und Wirtschaftskammer.
Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Damen und Herren,
§36 Abs 2 Z 14 DSG definiert Gesundheitsdaten als “personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen“.
Aus dem Status “geimpft gegen X” lassen sich keine Rückschlüsse auf den aktuellen Gesundheitszustand ziehen, da keine Impfung zu 100% effizient ist und im Einzelfall immer ein Impfdurchbruch passieren könnte.
Daher fallen Informationen über den Impfstatus nicht unter die strengen Regelungen des §39 DSG, sondern nur unter die allgemeinen Regeln des DSG.
In der FAQ zum Thema Datenschutz und Coronavirus (COVID-19) argumentiert die DSB hinsichtlich der Befragung von Mitarbeitenden zu deren Impfstatus mit einem nicht vorliegenden unmittelbaren Risiko und meint damit wahrscheinlich den Ausnahmetatbestand der “lebenswichtigen Interessen” in §38 DSG. Dieser wird jedoch nicht benötigt, da wie oben argumentiert der Impfstatus nicht unter Gesundhetsdaten fällt.
Daraus ergibt sich, dass es für Arbeitgebende zulässig ist, den Impfstatus mit Zustimmung der Betroffenen zu speichern, um deren 3G-Status nicht täglich beim Betreten der Arbeitsstätte erneut kontrollieren zu müssen. Die Frage nach dem Impfstatus ist jedenfalls zulässig, es gibt jedoch keinen Zwang sie zu beantworten. Wird sie durch die Arbeitnehmenden nicht beantwortet, bzw. wird kein Impfpass vorgelegt, so müssen diese AN weiterhin täglich kontrolliert werden.
Das in §1 Abs 5 3.COVID-19-Maßnahmenverordnung statuierte Speicherungsverbot für 3G-Nachweise ist teleologisch auf die Erhebungsermächtigung im Rahmen einer Eintrittskontrolle ebendort (die nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch viele andere Arten von Plätzen erfasst) einzuschränken. Es wäre absolut überschießend, dieses Verbot auf die gesamte AG-AN-Beziehung auszuweiten.
Es ist für die Rechtssicherheit der Arbeitgebenden, aber auch allgemein für das Arbeitsklima am Arbeitsplatz wichtig, dass diese Situation umgehend klargestellt wird. Wir ersuchen daher das Sozialministerium um eine entsprechende Ergänzung der Maßnahmenverordnung, beispielsweise durch “Der Impfstatus von MitarbeiterInnen darf mit deren Zustimmung zum Zweck gespeichert werden, wiederkehrende Kontrollen der 3G Nachweise zu vereinfachen“.
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Roland Giersig ist Physiker, studiert Rechtswissenschaften, ist Sicherheitsexperte und Inhaber und Geschäftsführer der Firma SafeSec. Seine Anliegen sind besonders die Transparenz der öffentlichen Verwaltung und die Einhaltung der Grundrechte im digitalen Raum.
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