In der öffentlichen Verkündigung am Mittwoch, den 11. Dezember 2019, 10.30 Uhr, hat der Verfassungsgerichts-hof die Teile des “Sicherheitspakets” zum Bundes-trojaner sowie zur Kennzeichen-überwachung als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Digital Society hatte schon in ihren Stellungnahmen im Begutachtungsprozess zum Sicherheitspaket auf die Probleme hingewiesen, die jetzt zur Aufhebung der Gesetzesteile geführt haben.

Dabei befand der VfGH, dass eine allumfassende Überwachung der gesamten Kommunikation, wie sie beim Bundestrojaner vorgesehen ist, zu stark in die Rechte unbeteiligter Dritter eingreift, da sie  Einblick in sämtliche – auch höchstpersönliche – Lebensbereiche gewährt und Rückschlüsse auf die Gedanken des Nutzers, insbesondere Vorlieben, Neigungen, Orientierung und Gesinnung zulässt.
Auch die automatische Erfassung von KFZ-Kennzeichen sowie deren anlasslose Verarbeitung durch Sicherheitsbehörden war für den VfGH weit über die in den Grundrechten vorgesehenen zulässigen Eingriffe hinausgehend und wurde aufgehoben.

Interessant ist auch, was der VfGH zum Thema “Überwachung” allgemein zu sagen hat:

Durch eine solche verdeckte, automatische Datenerfassung von Fahrzeugen und Fahrzeuglenkern kann in großen Teilen der Bevölkerung das "Gefühl der Überwachung" entstehen. Dieses "Gefühl der Überwachung" kann wiederum Rückwirkungen auf die freie Ausübung anderer Grundrechte – etwa der Versammlungs- oder Meinungsäußerungsfreiheit – haben.

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