Kann man Netflix im Ausland schauen? Seit 1.4. hat die EU im Zuge der Digital Single Market Initiative mit der Verordnung 2017/1128 (zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt) das Blockieren von digitalen Inhalten (Geoblocking) innerhalb der EU weitgehend abgeschafft. Es gibt aber leider dazu eine Reihe von Ausnahmen.
Netflix im Ausland schauen?
Worum geht es? Ich war voriges Jahr in Griechenland auf Urlaub und wollte mir am Abend eine Serie aus meinem Netflix oder Amazon Prime Abo ansehen. Ich bekam daraufhin die Fehlermeldung, dass die Serie in dem Land in dem ich mich gerade befinde nicht verfügbar ist. Das Problem ist rasch umgangen. Ich wähle mich mit meinem VPN Account in Wien ein, und schon streamt die Serie auch in Griechenland. Aber für einen Anwender ist das ein unüberwindbares Problem und ein Ärgernis. Schließlich zahlt man ja sein Abo und will es nutzen.
Geoblocking ist in der EU nicht erlaubt
Genau diese geographische Einschränkung widerspricht auch den Grundsätzen der Europäischen Union, denn Konsumenten sollen innerhalb der Europäischen Union nicht diskriminiert werden. Deswegen hat die EU mit der Verordnung 2017/1128 genau das verboten. Es dürfen für die Nutzung eines bestehenden Abos im Ausland auch keinerlei zusätzliche Kosten eingehoben werden. Das ist gut für die Konsumenten, allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen.
Ausnahmen
Eine dieser Ausnahmen sind leider die öffentlich-rechtlichen Sender, die Livestreams oder Mediatheken betreiben. Diese können, müssen aber nicht im Ausland verfügbar sein.
Eine weitere Ausnahme ist, dass diese Verordnung nur für Anbieter im eigenen Heimatland gilt. Man kann also solche Abos nur in Österreich abschließen und dann im Ausland nutzen, nicht jedoch ein ausländisches Abo abschließen und dieses in Österreich nutzen.
Ein weiteres Problem ist auch, dass nicht definiert ist, wie lange ein Aufenthalt im Ausland dauern darf um die Dienste nutzen zu können. Also es kann zum Beispiel sein, dass die Dienste für einen Urlauber oder einen Geschäftsreisenden nutzbar sind, der sich wenige Wochen im Ausland aufhält, aber für einen Studenten, der ein Auslandssemester macht, weiterhin gesperrt bleiben.
Die Verordnung ist aus Konsumentensicht auf jeden Fall ein wichtiger und richtiger Schritt. Die Medienindustrie versucht aber nach wie vor, die äußerst lukrativen Länderlizenzen soweit es nur möglich ist zu verteidigen. Wir hoffen, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzt, die Unklarheiten in der Verordnung in Zukunft beseitigt werden, genauso wie die verbleibenden Ausnahmen besonders die der Mediatheken.
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Werner Illsinger ist systemischer Coach, Unternehmensberater sowie Lektor an der FH-Kärnten. Sein Herzensanliegen ist es, dass Arbeit Spaß macht.