Nach schwierigen Verhandlungen haben sich die EU und USA auf eine Nachfolgeregelung Privacy Shield für die vom EuGH Safe Harbour Regelung geeinigt. Safe Harbour war eine Vereinbarung zwischen EU und USA wonach Unternehmen die sich verpflichten die Safe Harbour Regeln einzuhalten erlaubt wird personenbezogene Daten von EU Bürgern in den USA zu verarbeiten.
Safe Harbour
Die Safe Harbour Vereinbarung wurde im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof, nach einer Klage von Max Schrems für ungültig erklärt. Die Hauptkritikpunkte des EuGH waren , dass eine Regelung die es Behörden gestattet generell auf Inhalte einer elektronischen Kommunikation zuzugreifen, den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung der Privatsphäre verletzt. (Dabei ging es um die Flächendeckende Überwachung des elektronischen Datentransfers durch die NSA).
Ein weiterer Kritikpunkt des EuGH war, dass EU-Bürger gegen die Weiternutzung ihrer Daten nicht gerichtlich Einspruch erheben könnten. Dadurch ist “der Wesensgehalt des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verletzt”.
Privacy Shield
Die Einigung soll nun laut einer Presseaussendung der EU Kommission verschärfte Regeln für den Schutz personenbezogener Daten in den USA bringen. Die Zusammenarbeit mit den Europäischen Datenschutzbehörden soll gestärkt werden Europäische Bürger sollen auch das Recht erhalten sich bei einem Ombudsmann zu beschweren.
In der Presseaussendung wird auch als nächste Schritte definiert, dass in den nächsten Wochen die Details zu dieser Einigung noch ausverhandelt werden müssen. Es gibt daher derzeit offensichtlich ein hübsches Logo, und einige wenige Überschriften. Die harte Arbeit steht offensichtlich noch bevor.
Stellungnahmen
Datenschützer – allen voran Max Schrems und “Europe vs. Facebook” auf dessen Klage das Safe Harbour Abkommen ausgesetzt wurde – kritisieren diese Einigung scharf. Die Hauptkritikpunkte sind:
- Das Abkommen ist kein Abkommen. Es ist nur ein Austausch von “Briefen” (Letters)
Wie kann ein solcher Austausch von Briefen legal bindend sein? - Ombudsmann
Die Ombudsstelle ist weit weg von einem rechtlich bindenden Prozess der Beschwerdemöglichkeit
Jan Albrecht – ein Grüner EU Abgeordneter, Stellvertretender Vorsitzender des Justizausschusses und Chefverhandler des EU Parlaments für die neue EU Datenschutzverordnung hatte harte Worte zur Einigung. Die EU Kommission verramsche das Grundrecht auf Datenschutz.
Es wird daher davon ausgegangen dass sobald das Abkommen fertig ausgehandelt und in Kraft ist, es umgehend wieder zu einer Klage kommen wird und der EuGH am Ende dieses Prozesses wieder über das Abkommen entscheiden muss. Daraus resultiert ein langer Zeitraum der Rechtsunsicherheit.
- Über den Autor
- Artikel
Werner Illsinger ist systemischer Coach, Unternehmensberater sowie Lektor an der FH-Kärnten. Sein Herzensanliegen ist es, dass Arbeit Spaß macht.
Man lernt wohl nie!
Diese Reaktion war eigentlich so zu erwarten :
Schnell einige neue Papiere unterzeichnen und weiter, so wie bisher.
Und wenn nicht vielleicht doch noch einige Richter des EUGH “ausfallen” und daher ersetzt werden müssen, ist das sicher noch zu erwartende Urteil des EUGH auch bereits absehbar.
Vielleicht erübrigt sich aber auch ein Urteil des EUGH, wenn vorher noch rasch TTIP abgeschlossen wird , in dem dann sicher Abschnitte enthalten sein werden, in denen wirtschaftliche Interessen immer Vorrang vor Datenschutz einzuräumen ist und Klagen wegen behaupteter Verletzungen nationaler Bestimmung des Datenschutzes damit ohnehin “überflüssig” werden.