Fabian Schmid schreibt im Standard.at:
Handelsgericht Wien entscheidet erstinstanzlich, dass Amazon kein Geld an Verwerter überweisen muss – Berufung läuft
Das Wiener Handelsgericht sorgt mit einem aktuellen Urteil für einen Paukenschlag beim Streitfall Festplattenabgabe: Das Gericht hat entschieden, dass Amazon zumindest vorerst keine Urheberrechtsabgabe an die österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana überweisen muss. Das Handelsgericht begründet dies mit zwei Schwachstellen im aktuellen Gesetz: Einerseits verstoße die Verwertungsgesellschaft bei der Ausschüttung der eingenommenen Summen gegen das EU-weite Diskriminierungsverbot, andererseits werde Kunden, die Festplatten nicht für Privatkopien nutzen, die Rückvergütung der Abgabe erschwert.
Weiter lesen
http://derstandard.at/2000022564060/Gerichtsurteil-bringt-Festplattenabgabe-ins-Wanken
- Über den Autor
- Artikel
Studium der Elektrotechnik, zuletzt bei ANDRITZ HYDRO verantwortlich für die Erstellung und Pflege Technischer Dokumentation sowie begleitend für Technologie und Innovation in den Bereichen Dokumentation, Terminologie und Übersetzung. Vorstandsmitglied bei ClubComputer. Als Gründungsmitglied und ehrenamtlicher Mitarbeiter unterstützte er bis Sommer 2020 den Schwesterverein Digital Society bei Event Organisation und Lektorat.
Auch lesenswert:
Vom USB-Stick zum Künstler: Der lange Weg der Festplattenabgabe
http://derstandard.at/2000017719627/Vom-USB-Stick-zum-Kuenstler-Der-Weg-der-Festplattenabgabe