Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
Das Bundeskabinett hat in Deutschland die neue Vorratsdatenspeicherung beschlossen, nun kann sich der Bundestag mit dem fragwürdigen Gesetz befassen. Datenschützer sehen Probleme.
Der Europäische Gerichtshof hatte die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung voriges Jahr gekippt, da sie nicht Verfassungskonform und ein zu großer Eingriff in die Privatsphäre sei. Abzuwarten wird sein, wie der EuGH den neuen Vorstoß der Bundesregierung sehen wird. Der EuGH kann jedoch erst dann wieder angerufen werden, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.
Der EuGH hatte bemängelt, dass die Vorratsdatenspeicherung unangemessen ist, da alle Bürger Verdachtsunabhängig überwacht werden und dies ein schwerwiegender und unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre sei. Abzuwarten wird sein, ob der EuGH die kürzeren Speicherfristen als einen geringeren Eingriff wertet.
In Österreich ist vor allem die Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP) eine Verfechterin der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und möchte eine “offene Diskussion” über dieses Thema und verwendet die Deutsche Implementierung dabei als Vorbild. Verkehrsminister Stöger (SPÖ) lehnt die Wiedereinführung mit Verweis auf die Entscheide des EuGH und dem VfGH ab.
Die Zeit berichtet ausführlich über den Gesetzesentwurf.
http://www.zeit.de/digital/2015-05/vorratsdaten-gesetz-gesetzentwurf-maas-bundeskabinett
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Studium der Elektrotechnik, zuletzt bei ANDRITZ HYDRO verantwortlich für die Erstellung und Pflege Technischer Dokumentation sowie begleitend für Technologie und Innovation in den Bereichen Dokumentation, Terminologie und Übersetzung. Vorstandsmitglied bei ClubComputer. Als Gründungsmitglied und ehrenamtlicher Mitarbeiter unterstützte er bis Sommer 2020 den Schwesterverein Digital Society bei Event Organisation und Lektorat.
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