Wir wünschen all unseren Mitgliedern und deren Familien ein frohes Osterfest.

Der Winter ist nun vorbei. Die Bäume blühen und es wird wieder grün draußen. In unserer Gesellschaft steuern wir aber weiterhin auf eine neue Eiszeit zu. Es gibt eine Fülle neuer Maßnahmen, die Bürgerrechte einschränken und uns immer mehr zu einer gläsernen Gesellschaft wie in China machen.

Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er nur aktiv wird, wenn ein Verdacht gegen eine(n) Bürger(in) besteht.

Viele der Gesetze die in der letzten Zeit beschlossen wurden, oder beschlossen werden sollen, gehen davon aus, dass alle Österreicher und Österreicherinnen grundsätzlich Verbrecher sind. Alle Bürger werden überwacht. Man könnte dabei ja tatsächlich jemanden Finden, der etwas angestellt hat.

Einige Beispiele davon sind:

  • KFZ Kennzeichen-Erfassung
    Niemand wird es bemerkt haben, aber seit einem Jahr werden auf Autobahnen Kennzeichen erfasst und gespeichert. Das wurde im neuen Sicherheitspolizeigesetz von ÖVP und FPÖ beschlossen. Es wurden im Zuge dieser Maßnahme fast 3 Millionen Kennzeichen erfasst. Treffer gab es genau 181, wie eine parlamentarische Anfrage der NEOS ergeben hat. In Deutschland wurde diese Maßnahme bereits als verfassungswidrig erkannt. In Österreich haben nun NEOS und SPÖ gemeinsam eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, der prüfen soll, ob diese Maßnahme in Österreich Verfassungswidrig ist.
    Hintergrund davon ist, dass die Kennzeichen ohne Anfangsverdacht erfasst werden. Denn es werden alle Kennzeichen von allen, die auf der Autobahn fahren, erfasst – egal ob sie etwas angestellt haben oder nicht. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Diese wurde auch schon bei Internetverbindungen als verfassungswidrig wieder aufgehoben.
  • “Digitales Vermummungsverbot”
    Vorgeblich um Hasspostings besser verfolgen zu können, soll das “digitale Vermummungsverbot” beschlossen werden. Dabei geht es aber nicht – wie der Name vielleicht suggeriert – um eine Klarnamen-Pflicht in Foren, sondern darum, dass sich alle Forenbenutzer bei den Forenbetreibern ausweisen müssen, und dieser deren Identität feststellen muss. Die Forenbetreiber (wie beispielsweise das Standard Forum, Facebook oder Twitter) müssen dann den vom Benutzer verwendeten Alias auf die tatsächliche Identität des Benutzers verknüpfen und diese Daten auf Anfrage der Strafverfolgungsbehörden auch herausgeben. Auch dabei handelt es sich um eine anlasslose Datenspeicherung. Die meisten Forenbesitzer haben sich ja nichts zuschulden kommen lassen. Der ZIB2 Moderator Martin Thür verglich diese Vorgehensweise im Interview mit BM Gernot Blümel (ÖVP) damit, dass ein Wirt (Plattformbetreiber)  die Ausweise aller Gäste (Poster in Foren) prüft, damit er, wenn es zu einer Wirtshausschlägerei kommt, Auskunft geben kann, wer die Schlägerei begonnen hat oder daran beteiligt war. Der Vergleich ist sehr treffend und in der “analogen” Welt vollkommen undenkbar. Erstens hat der Wirt überhaupt kein Recht Ausweise zu prüfen, zweitens gibt es in Österreich keine “Ausweispflicht”. Wenn es zu einer Wirtshausschlägerei kommt (Hassposting) dann kann jemand die Polizei rufen, und diese jemanden dann, wenn Tatverdacht besteht, mitnehmen – aber nicht prophylaktisch. Genau darum geht es.
  • SIM Karten Registrierungspflicht
    Seit kurzem müssen sich alle Österreicher und Österreicherinnen ja ausweisen, wenn sie ein Guthaben auf ihre Prepaid SIM Karten aufladen wollen. Auch hier werden Daten von unbescholtenen Bürgern gesammelt. Noch dazu ist diese Maßnahme vollkommen sinnlos. Warum? Weil sie einfach zu umgehen ist. Wenn ich etwas anstellen wollte, könnte ich mir eine SIM Karte in einem der Länder organisieren, die keine Registrierungspflicht haben. Dies sind derzeit alleine in der EU: Island, Irland, United Kingdom, Dänemark, Finnland, Estland, Tschechische Republik, Slowenien, Kroatien und Portugal (feinerweise kann man diese auch teilweise gleich übers Internet bestellen und muss gar nicht in das entsprechende Land reisen). Zum Anderen kann man jederzeit natürlich die Kommunikation auch auf andere Kanäle verlegen.

Aber auch andere Technologien sind problematisch:

  • Gesichtserkennung
    In Österreich wurde nun eine Software angeschafft, mit der mittels Gesichtsfelderkennung Personen identifiziert werden sollen, die Straftaten begangen haben. Dabei werden die Bilder von Kameras mit Fahndungsbildern von Verbrechern abgeglichen. Kritiker geben zu bedenken, dass die Erkennung fehleranfällig ist. Die vom deutschen BKA eingesetzte Software setzt immerhin in fast 14% der Fälle die gesuchte Person nicht an die Nummer 1 der Treffer. Es ist daher durchaus möglich, dass ein(e) Bürger(in) durch den Wiener Zentralbahnhof spaziert, und sich plötzlich mit einigen schwerbewaffneten Polizisten konfrontiert sieht, weil einfach eine Verwechslung vorliegt.
  • Bundestrojaner
    Die “Bundestrojaner” genannte Software soll gezielt zur Aufdeckung schwerer Verbrechen eingesetzt werden. Dabei wird eine Überwachungssoftware nach einem konkreten Tatverdacht bei schweren Straftaten auf den Computer oder das Handy des Tatverdächtigen aufgebracht und überwacht so seine elektronische Kommunikation (auch bei verschlüsselten Verbindungen). Es gibt dabei mehrere Probleme. Das größte Problem ist dabei, dass zur Ausbringung der Software Sicherheitslücken der betroffenen Betriebssysteme (Windows, Android, etc.) ausgenützt werden müssen. Der Staat nutzt dabei die gleichen Sicherheitslücken, die auch von Verbrechern (z.B. für das Einschleusen von Viren oder Ransomware) benutzt werden müssen. Der Staat ist daher nicht mehr daran interessiert Sicherheitslücken zu schließen, sondern bestrebt, dass sie nicht entdeckt werden. Das unterminiert das Fundament unserer gesamten “digitalen Gesellschaft”. Auch hier wurde eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, der die Einhaltung der Grundrechte prüfen soll.
  • Digitalsteuer
    Auch der Gesetzesentwurf zur Digitalsteuer war zwar gut gemeint, aber wenig durchdacht. Um die Digitalsteuer durchsetzen zu können wurde angedacht, IP Adressen sämtlicher Kauftransaktionen, sowie auch GPS Daten etc. zu speichern, um nachweisen zu können, dass ein(e) in Österreich ansässige(r) Käufer(in) einen Kauf getätigt hat. Diese Maßnahme würde ebenfalls zur Speicherung einer enormen Menge an Daten von unbescholtenen Bürgern und Bürgerinnen führen. So sehr eine Gleichstellung von Internet-Konzernen mit österreichischen Händlern zu begrüßen ist, so sehr ist dieser Entwurf ob seiner Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte abzulehnen.

Fraglich ist vor allem auch, warum diese massiven Eingriffe in die Grundrechte notwendig sein sollen. Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt und die Kriminalitätsraten sind sinkend – bis auf zwei Bereiche, nämlich die sogenannte Cyberkriminalität (also z.B. Betrügereien / Erpressung im Internet) und die Wirtschaftskriminalität.

Wie man sieht, gibt es für uns noch viel zu tun. Wir werden auch weiterhin dran bleiben, Probleme aufzeigen und auch versuchen zu helfen, dass Politiker die “digitale” Welt verstehen. Für viele scheint es, wie die deutsche Bundeskanzlerin Merkel sagte, noch “Neuland” zu sein. Das ist auch teilweise in Ordnung, jedoch sollten Politiker nicht mit Ignoranz und Präpotenz darauf reagieren, sondern mit Neugierde.

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