Heutzutage werden praktisch alle telefonischen Bestellungen computermäßig erfasst und fallen daher unter die DSGVO. Aber wie den verschiedenen Pflichten nachkommen?
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ergibt sich bei einer telefonischen Bestellung zwangslos aus den (vor-)vertraglichen Pflichten nach Artikel 6 Abs 1 lit b DSGVO. Bleiben noch die Informationspflichten.
Soll jetzt wirklich jede Pizzeria jedesmal vor einer Bestellung einen stundenlangen Sermon herunterpredigen? Nun, für eine rechtssichere Behandlung sind leider einige Informationen unumgänglich, die man am besten in einer automatischen Ansage mit Sprachmenue unterbringt. Diese Ansage sollte man natürlich auf ein Minimum beschränken, z.B.:
“Willkommen bei der Bestell-Hotline von XY. Zur Abwicklung Ihrer Bestellung speichern wir Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer und geben diese Information auch an unsere Auslieferer weiter. Verantwortlicher ist unser Geschäftsführer, den Sie ebenfalls unter dieser Telefonnummer erreichen können. Drücken Sie 9 für weitere Informationen zu Datenverarbeitung und Datenschutz, drücken Sie 1 um Ihre Bestellung aufzugeben oder bleiben Sie in der Leitung.”
Unter dem weiteren Sprachmenue kann man dann die ausführlicheren Informationen nach Artikel 13 Abs 2 und 3 DSGVO unterbringen.
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Roland Giersig ist Physiker, studiert Rechtswissenschaften, ist Sicherheitsexperte und Inhaber und Geschäftsführer der Firma SafeSec. Seine Anliegen sind besonders die Transparenz der öffentlichen Verwaltung und die Einhaltung der Grundrechte im digitalen Raum.
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