Am 11.10.2017 nahm ich als Vertreter der Digital Society an einer Sitzung des Beirats zur Informationsgesellschaft (BIG) teil, in der über die folgenden Themen berichtet wurde:
Der Verein ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit bekam den Auftrag seitens des BKA zur Einrichtung einer Beratungs- und Meldestelle gegen Hass im Netz. Diese soll nicht nur Rassismus behandeln (was die bisherige Ausrichtung von ZARA war), sondern auch Betroffenen von Cyber-Mobbing sowie auch Zeug*Innen von Vorfällen, Mitglieder von allgemeinen Gruppen, gegen die gehetzt wird sowie Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen Hilfe bei Übergriffen bieten.
Die Beratung erfolgt überwiegend per E-Mail (beratung@zara.or.at), FB-Messenger und Online-Chat (auch anonym), nur in wenigen Spezialfällen erfolgt die Beratung persönlich. Ziel der Beratung ist eine Ersteinschätzung des Vorfalls zu geben und mögliche Vorgangsweisen, speziell auch auf rechtlicher Ebene zu besprechen. Ausserdem werden auch psychosoziale Entlastungsgespräche, Vermittlung zu Unterstützungsorganisationen und psychosozialen Einrichtungen angeboten.
Es erfolgt eine systematische Dokumentation der Vorfälle in einem eigenen Dokumentationssystem, die auch eine statistische Auswertung erlaubt. Der Verein arbeitet mit einer hochprofessionellen Qualitätssicherung (Leitlinien, Fallreflexion, interne Schulungen) und legt viel Wert auf Kooperationen, z.B. im Rahmen des Netzwerks #GegenHassimNetz.
In den ersten 2 Wochen seit Aufnahme der Tätigkeit wurden an die 60 Fälle gemeldet, der Wahlkampf sei deutlich zu spüren, es gab überwiegend rassistische und ausländerfeindliche Meldungen, berichtete die ZARA-Repräsentantin.
Die Initiative der Europäischen Kommission “Tackling Illegal Content Online” (COM(2017) 555 (final)) zielt darauf ab, die Verbreitung illegaler Inhalte im Internet einzudämmen. Sie enthält eine Reihe von Leitlinien und Grundsätzen dafür, wie Online-Plattformen in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten die Bekämpfung illegaler Online-Inhalte verstärken sollen. Bewährte Praktiken für die Vorbeugung, für die Erkennung und Entfernung illegaler Inhalte und für die Sperrung des Zugangs zu solchen Inhalten sollen großflächig zum Einsatz kommen, um eine wirksame Entfernung rechtswidriger Inhalte, eine größere Transparenz und der Schutz der Grundrechte im Online-Umfeld sicherzustellen. Weiters sollen die Plattformen mehr Klarheit über ihre Haftung bekommen, wenn sie proaktiv tätig werden, um illegale Inhalte zu erkennen, zu entfernen oder zu sperren („Guter-Samariter-Maßnahmen“). Benutzer sollen anonymisiert Rechtsverletzungen leichtgewichtig melden können.
Anzumerken ist, dass es nicht nur um Hate-Speech oder die Verbreitung von terroristischem Propagandamaterial geht, sondern auch um schlichte Urheberrechtsverletzungen. Dies wird von vielen als problematisch gesehen. Besonders automatische Content-Filter stehen in der Kritik, wie hier durch die EU-Abgeordnete Julia Reda:
https://juliareda.eu/2017/09/when-filters-fail/ Wesentlichster Kritikpunkt: sie funktionieren nicht gut und führen zu ungerechtfertigter Zensur.
Wesentliche noch zu klärende Punkte sind:
- Nutzer müssen im Vorhinein einschätzen können, welche Inhalte entfernt werden.
- Platttform-Betreiber müssen Vorkehrungen für ein geordnetes Prüfverfahren schaffen, um mit ungerechtfertigtem Entfernen korrekt umgehen zu können.
- Methoden gegen wiederholtes Hochladen illegaler Inhalte müssen entwickelt werden.
Praxis-Beispiel Facebook: die Niederlande haben eine eigene Kommunikationsstelle für Anfragen bezüglich illegaler Inhalte an Facebook und dadurch eine hohe Responserate seitens Facebook, da die Qualität der Meldungen deutlich höher ist. Auch ZARA hat diesbezüglich einen Sonderstatus, da ebenfalls die Qualität ihrer Meldungen hoch ist. Normale Meldungen haben nur ca 10% Responserate.
Die Euro-ISPA sieht die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung (gerade durch Urheber) sehr kritisch. Die vorgeschlagenen Stay-Down-Regelungen werden problematisch gesehen, da sie unkontrollierte Vorabprüfungen und damit Zensur darstellen, die grundrechtlich abzulehnen ist.
Der Vorschlag zum “Cybersecurity-Package” (COM(2017)477) der Europäischen Kommission soll die Reaktionsfähigkeit der EU auf Cyberangriffe verbessern.
Im Cybersecurity Act soll ein Gütesiegel zur Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik definiert werden. Dies stellt laut Aussage von Betroffenen einen erheblichen Aufwand dar, die Kosten-Nutzen-Rechnung ist nicht ganz klar.
Es soll ein Blueprint für einen Reaktionenkatalog auf Cyberangriffe erstellt uind herausgegeben werden sowie ein Leitfaden zur Umsetzung der NIS-Richtlinie, das sogenannte NIS-Toolkit erarbeitet werden.
Alle Maßnahmen sollen bis Ende 2018 während der österr. Ratspräsidentschaft substanziell begonnen werden. Für Ende 2018 ist eine internationale Cybersecurity-Konferenz geplant.
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Roland Giersig ist Physiker, studiert Rechtswissenschaften, ist Sicherheitsexperte und Inhaber und Geschäftsführer der Firma SafeSec. Seine Anliegen sind besonders die Transparenz der öffentlichen Verwaltung und die Einhaltung der Grundrechte im digitalen Raum.
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