Staatstrojaner Unser Experte und Vizepräsident Roland Giersig hat eine Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (192/ME) soll verfasst. In dem Gesetz geht es um die Einführung einer staatlichen Spionagesoftware (aka Staatstrojaner) mit denen Computer von Verdächtigen überwacht werden können.

Problempunkte

Eine Hausdurchsuchung ist im Normalfall eine für den Verdächtigen offen durchgeführte Überwachungsmaßnahme. Die Durchsuchung eines Computers ist absolut damit vergleichbar, nur soll diese im geheimen durchgeführt werden, was grundrechtlich höchst bedenklich ist. Auch müssen beim Einspielen des “Staatstrojaner” bestehende Sicherheitslücken oder Schwachstellen der Systeme ausgenützt werden. Die Sicherheitsbehörden haben daher ein veritables Interesse daran, dass diese Lücken nicht geschlossen werden, was jedoch der staatlichen Verpflichtung zumSchutz der Bevölkerung gegen – auch digitale – Bedrohungen widerspricht.

Der Gesetztesentwurf sieht vor, dass die überwachten Personen (der Betroffene selbst, aber auch alle Kommunikationspartner) im Nachhinein von der Maßnahme informiert werden. Wir können uns nicht vorstellen, wie das funktionieren soll, wenn die Kommunikationspartner vermutlich nicht einmal als Personen klar identifiziert werden können, nur über Pseudonyme bekannt und teilweise im Ausland leben.

Andere Probleme ergeben sich durch Updates der Computersoftware, die Schwierigkeit der Anpassung an eine Fülle von Kommunikationssoftware. Auch die Finanzierung u.v.a.m. werfen Fragen auf.

Die Digital Society empfiehlt daher diesen Gesetzesentwurf zurückzuziehen und vor einer Neuauflage zu überlegen, ob nicht gelindere Methoden auch zum Ziel führen können.

Unsere gesamte Stellungnahme:
DigiSociety-Stellungnahme-Digitale-Ueberwachung