Damit geht Deutschland einen gänzlich anderen Weg als Österreich, wo bis zum Jahr 2019 bereits 95 Prozent der intelligenten Stromzähler (Smart Meter) verpflichtend in allen Haushalten installiert sein sollen – um jeden Preis. Was das für Mehrkosten für Kunden verursachen könnte, wurde in Österreich in keinster Weise transparent offen gelegt. Stattdessen heißt es: Die Einführungskosten sind durch das Netzentgelt abgedeckt. Wann dieses jedoch in Folge der Einführung (dauerhaft) erhöht wird, ist offen.
Auch die Themen Datenschutz und Sicherheit werden von den zuständigen Behörden abgetan. Zu den Datenschutzbedenken, die auch zahlreiche Kritiker in der Bevölkerung auf den Plan gerufen haben, äußerte sich Walter Boltz von der E-Control vor einiger Zeit folgendermaßen: „Panikmache wegen gar nichts“.
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http://futurezone.at/netzpolitik/smart-meter-in-deutschland-kostet-jeden-bis-zu-100-euro/146.527.702
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Studium der Elektrotechnik, zuletzt bei ANDRITZ HYDRO verantwortlich für die Erstellung und Pflege Technischer Dokumentation sowie begleitend für Technologie und Innovation in den Bereichen Dokumentation, Terminologie und Übersetzung. Vorstandsmitglied bei ClubComputer. Als Gründungsmitglied und ehrenamtlicher Mitarbeiter unterstützte er bis Sommer 2020 den Schwesterverein Digital Society bei Event Organisation und Lektorat.
Ich hoffe die versprochene Wahlfreiheit hält noch!
Zitat Futurezone :
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Irgendwelche Verbraucher im “günstigen Nachtstromtarif” laufen zu lassen, wäre auch heute schon ( zumindest in Österreich) ohne jede Änderung der Messtechnik möglich – dies ohne Smart-Meter nicht zuzulassen ist daher keine technisch begründbare sondern eher eine rein politisch/wirtschaftliche Aussage – um den Absatz der Smart-Meter und damit die Umsätze der jeweiligen Hersteller nicht zu gefährden.
Für die angeblich durch zentral gesteuerte ( zugeschaltete ) Verbraucher erforderliche Netzstabilisiereung würde es vermutlich genügen in jedem Netzsegment der elektrischen Energieverteilernetze z.B. 6 Zeitzonen zu je 4 Stunden bereitzustellen, aus denenen der Konsument wählen kann, wann er seine Großverbarucher ( Heizung, Waschmaschine, … ) geschaltet haben will. Dies könnte auf Endverbraucherseite in herkömmlicher elektromechanischer Schalt- und Zählertechnik realisiert werden und wäre noch dazu vollkommen manipulationssicher.
Hinsichtlich der möglichen Destabilisierung der Versorgungsnetze durch die nicht kontinuierliche Anlieferung alternativer Energieproduzenten ( Solar , Wind , … ) würde lediglich die Änderung der Abnahmekonditionen genügen, die unteschiedliche Preise für Bandenergie ( gleichmäßige wind- bzw. sonnenunabhängige Anlieferung ) und Spotenergie ( bei besonders guter Produktion aus Wind bzw Sonne ) und/oder keine Abnahmenverpflichtung vorsehen sollten.
Genauso müsste die unsinnige Besteuerung lokalen Eigenverbrauches aus eigener Erzeugung fallen und der Zusamennschluss lokaler Erzeuger mit lokalen Verbrauchern nicht untersagt , sondern sogar ausdrücklich gefördert werden, wenn dadurch kein “Energiebackup” ( bei Ausfall der lokalen Eigenerzeugung ) aus öffentlichen Netzen erforderlich ist.
Dass die bedingungslose Übernahmeverpflichtung jeder lokalen produzierten Energie in öffentliche Netze zu Instabilitäten in den öffentlichen Netrzen führen kann und war den Fachleuten der Industrie zum Zeitpunkt des damaligen Beschlusses dieser Bestuimmungen sicherlich schon bekannt – mann könnte fast unterstellen, das dies ( die Unkenntnis der zukünftigen destabilisierenden Wirkung der Abhameverpflichtung alternativ nicht kontinuierlich produzierter Energie ) ein bewusst genutzter “Trick” der damaligen Fachleute war, um zukünftige Investitionen in “Großtechnologien” ( allgemeiner Ausbau der Höchstspannungsnetze, Einführung von Smart Grids mit den Smart-Metern .. ) besser begründen und durchsetzen zu können.