Im Forum einer Nachrichtenseite wird jemand beleidigt und bedroht, die Posts werden kurz darauf entfernt. Doch der Mann verlangt auch noch Schadensersatz. Zu Recht, urteilte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Das Urteil wird vermutlich weitreichende Folgen für europäische Internetnutzer und Unternehmen haben.
http://www.xing-news.com/reader/news/articles/68606?xng_share_origin=email
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Studium der Elektrotechnik, zuletzt bei ANDRITZ HYDRO verantwortlich für die Erstellung und Pflege Technischer Dokumentation sowie begleitend für Technologie und Innovation in den Bereichen Dokumentation, Terminologie und Übersetzung. Vorstandsmitglied bei ClubComputer. Als Gründungsmitglied und ehrenamtlicher Mitarbeiter unterstützte er bis Sommer 2020 den Schwesterverein Digital Society bei Event Organisation und Lektorat.
Das bedeutet das Ende der freien Meinungsäußerung im Internet !
Selbstverständlich soll aber niemand beleidigt werden und schon gar nicht zu Gewalttaten aufgerufen werden.
Dass aber jemand seinen Ärger über irgendwelche Umstände auch sehr “bodenständig” zum Ausdruck bringwen kann, sollte zulässig sein. In entsperchend offenen Foren finden sich dann fasst immer auch Gegegnmeinungen, die einen ungebührlichen Poster auf sein nicht akzeptables Verhalten hinweisen und auch korrigierende Gegendarstellungen in die Auseinandersetzung im Forum einbringen können.
Vollkommen “daneben” scheint mir die Haftung der Forenbetreiber bis zu Schadenersatz an den “Beleidigten” zu sein, denn wer haftet z.B. im konkreret Fall für den Schaden den das Verhalten des Beleidigten ( bzw. seines Unternehmens ) schon vorher ausgelöst hat ?
Wenn hier jemand belangt werden können sollte, dann maximal der Verfasser des beanstandeten Postings – niemals aber der Forenbetreiber selbst.
Wenn ich in Zukunft nur mehr kritische Inhalte posten darf, wenn ich deren Inhalte auch beweisen kann, dann hört sich jede Art der kritischen Berichterstattung und kritischer Postings von selbst auf. Den ich kann meine Meinung/Behauptung nicht erst in einem fiktiven Gerichtsverfahren zur Prüfung der juristische Haltbarkeit der Aussagen unterziehen.
Und Aussagen zu Sachverhalten könnten eigentlich nur von unmittelbaren Zeugen des “Geschehens”
getätigt werden. Bei bedenklichen/kritikwürdigem Geschehen gibt es zumeist nur wenige bis gar keine unmittelbaren ( und “aussagewilligen” Zeugen ). Jede Art von Journalismus wäre damit ebenfalls verfolgbar, da auch Journalisten in den seltensten Fällen selbst Zeugen von “berichtswürdigen” Geschehen sind, sondern bestenfalls Zeugen befragen können und dann diese Informationen journalistisch aufbereiten.