Der Verfassungsgerichtshof Präsident spricht sich im Zuge eines mit der Presse geführten Interviews für einen Höchstrichter recht deutlich zum geplanten Sicherheitspaket der Bundesregierung aus.
Er sagt voraus, dass die Gesetze zur Prüfung vor dem Verfassungsgerichtshof landen werden, und merkt an, dass der Maßstab für die Zulässigkeit der Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Achtung des Privat- und Familienlebens) ist, der massenhaften Überwachungsmaßnahmen enge Grenzen setzt.
Er bestätigt natürlich dass die Sicherheit der Menschen ein legitimes Ziel ist, bezweifelt aber dass Massenüberwachung uns diesem Ziel näher bringt:
Ich fürchte, die Menschen werden irgendwann der Überwachungsmaßnahmen überdrüssig werden, weil sie sich mit Recht fragen, wieso Millionen von Bürgern Sicherheitskontrollen über sich ergehen lassen müssen, wenn diejenigen, die wirklich gefährlich sind, sehr häufig ohnedies durch die Maschen dieses Netzes hindurchschlüpfen.
Diese Bedenken hat auch die Digital Society bereits mehrfach vorgebracht.
siehe auch:
Vollständiges Interview auf Die Presse
DigiSociety-Stellungnahme-StPO-SPG-Novellen2017
Offener_Brief_Sicherheitspaket
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Werner Illsinger ist systemischer Coach, Unternehmensberater sowie Lektor an der FH-Kärnten. Sein Herzensanliegen ist es, dass Arbeit Spaß macht.
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