In der Causa “Google-Fonts” in der der selbsternannte “Datenschutzanwalt” Marcus Hohenecker Abmahnbriefe an tausende österreichische Unternehmen und Organisationen gesendet hatte, weil diese in ihrer Website Schriftarten von Google verwendet hatte und das bei seiner Mandantin ein Unwohlsein hervorgerufen hatte und als Schadensersatz 190 EUR gefordert wurden, gibt es nun eine neue Entwicklung.
Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt, bei der das bisherige Ermittlungsverfahren lag, ist nun offensichtlich den Argumenten in unserer Anzeige und den Argumenten von RA Harlander, der ebenfalls eine Anzeige eingebracht hatte, gefolgt und hat die Sache der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung übertragen. Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt geht daher davon aus, dass der Anfangsverdacht für schweren gewerbsmäßigen Betrug und Erpressung vorliegt und hat die Causa daher der sachlich zuständigen Behörde übertragen wie aus Medienberichten zu erfahren war.
Die Behörde geht davon aus, dass aufgrund der vorliegenden Informationen der Schaden 5 Millionen Euro übersteigt, oder es dafür einen Vorsatz gab.
Die Digital Society hatte in der Anzeige an die Staatsanwaltschaft auch Indizien vorgelegt, dass die Beziehung von Herrn Hohenecker zu seiner Mandantin enger war als er behauptet hat. In diesem Fall wäre davon auszugehen, dass er in diesem Fall nicht nur Mitwisser, sondern dass er hier auch in die Planung und Ausführung dieser Aktion mit involviert war.
Wir sind sehr auf die weitere Entwicklung dieses Falles gespannt und hoffen dass es für die Mandantin Eva Z. und Herrn Hohenecker entsprechenden Konsequenzen haben wird. Denn nur so kann verhindert werden, dass sich solche Abzockversuche wiederholen.
Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft
Mangelhafte Datenschutzauskunft
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Werner Illsinger ist systemischer Coach, Unternehmensberater sowie Lektor an der FH-Kärnten. Sein Herzensanliegen ist es, dass Arbeit Spaß macht.