In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Katharina Kucharowits (SPÖ) zum Thema der Nutzung von Gesichtserkennungssoftware durch die Polizei wird deutlich, dass die Software vorwiegend zur Aufklärung von leichten Delikten und kaum für die Aufklärung von schweren Straftaten eingesetzt wird. Genau das war aber die Ursprüngliche Begründung, warum man diese Technologie benötigt. Die Software wurde zur Überprüfung von 1.574 Personen eingesetzt. In 16 Fällen ging es um die Aufklärung eines Mordes. In einem Fall um eine erpresserische Entführung. Bei den meisten Fällen ging es um Taschendiebstahl, Suchtgiftdelikte und leichte Körperverletzung.
Innenminister Nehammer stellt klar, dass die Software nur Fotos von Polizeibekannten Personen zum Abgleich nutzt, nicht aber mit Fotos aus sozialen Netzwerken gespeist wird. Die Software ist auch bei Demonstrationen zum Einsatz gekommen, dort jedoch auch zur Aufklärung von Straftaten die im Zusammenhang mit den Demonstrationen verübt wurden. Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware bei Demonstrationen ist natürlich besonders sensibel, weil damit potentiell Menschen, die gegen die Regierung auftreten erkannt und potentiell Listen von Unliebsamen Personen aufgestellt werden könnten.
Die Software werde laut Innenminister Nehammer auch nicht zum Echtzeitabgleich verwendet, weil die Software dazu auch nicht in der Lage sei.
Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
Werner Illsinger
Gegenwärtig übt er Tätigkeiten als Executive Coach, Trainer und Unternehmensberater aus. Darüber hinaus ist er als Dozent für Digital Transformation Management an der Carinthia University for Applied Sciences tätig.
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