Wie aus einer vom NEOS Abgeordneten Niki Scherak gestellten Anfrage hervorgeht, verfügt das Innenministerium über 13 unterschiedliche Datenbanken mit rund 10 Millionen Bildern. Darunter fallen z.B. die Datenbanken für den Reisepass oder Personalausweis, das Waffenregister, die zentrale erkennungsdienstliche Evidenz, das Fremdenregister, etc.

In Österreich ist die Gesichtserkennung seit Ende 2019 im Probebetrieb im Einsatz. Ein Teil der Bilddaten des Innenministeriums wird zum Abgleich verwendet.

Die automatische Gesichtserkennung für polizeiliche Zwecke ist umstritten. In San Francisco wurde diese Technologie verboten, weil durch sie zu tiefe Einschnitte in die Grundrechte entstehen, und das Recht der Menschen auf ein unbeobachtetes Privatleben nicht mehr gewährleistet ist.

Zudem ist die Fehlerquote dieser Systeme relativ hoch. In London, wo diese Technologie schon länger eingesetzt wird, wurden ca. 80% Personen durch die Gesichtserkennung fälschlicherweise als Verbrecher abgestempelt. Ähnlich schlechte Ergebnisse wurden 2017 in Wales verzeichnet. Beim Champions League Finale wurden unter 170.000 Besuchern 2470 Kriminelle durch Gesichtserkennung identifiziert. Das Problem: Bei nur 173 Personen war das gerechtfertigt.