Am 5. Juli 2018 müssen die Abgeordneten des Europaparlaments darüber entscheiden, welchen Stellenwert sie dem Urheberrecht im Verhältnis zu Meinungsfreiheit und demokratischen Grundrechten einräumen wollen.

Die Digital Society hat mit mehr als 145 europäischen Organisationen aus der Wirtschaft, Journalismus, Forschung und Lehre, Bibliotheken und anderen einen offenen Brief die Abgeordneten des Europaparlament aufgefordert gegen die Artikel 11 und 13 der EU Urheberrechtsreform zu stimmen und dem JURI Ausschuss (Rechtsausschuss des Europaparlaments) kein Verhandlungsmandat zu erteilen.

Die neue Urheberrechtsnovelle sieht zwei Problematische Artikel vor und zwar die Einführung von automatischen Uploadfilter, bei denen bei jedem Upload auf eine Plattform in Internet geprüft werden soll, ob es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Zum einen sind diese Uploadfilter sehr komplex und teuer. Wenn ein Unternehmen sich diese Technologie nicht leisten kann, wird es für die Inhalte auf seiner Plattform haftbar. Zum anderen ist die Technologie fehleranfällig. Außerdem kann diese Technologie auch für andere Zensurmaßnahmen in Zukunft verwendet werden.

Der andere Artikel sieht die Einführung eines Leistungsschutzrechtes vor. Dabei sollen Medien davor geschützt werden, dass ihre Inhalte von anderen Plattformen verwendet werden, um damit Werbeeinnahmen zu generieren. Beispielsweise sollen Suchmaschinen wie Google – aber auch alle anderen die auf Inhalte verlinken – für diese Verlinkung Abgaben abführen. So lobenswert diese Initiative ist, den unter Druck geratenen Medien zu helfen und den Qualitätsjournalismus zu stärken so Zahnlos ist dieses Vorhaben. Das kann in Deutschland sehr gut beobachtet werden – denn dort gibt es eine derartige Gesetzeslage schon seit einigen Jahren. Da die Zeitungen nicht darauf verzichten können von Google gefunden zu werden, hat man Google angeboten die Informationen auch weiterhin in den Suchresultaten anzuzeigen. Kleine Plattformen hingegen müssen weiterhin Geld für die Verlinkung an die Medien abführen.

Diese beiden Artikel haben eine zweifach negative Wirkung. Zum einen schaden sie der Europäischen Digitalwirtschaft und Startup Szene, zum anderen sind sie grundrechtlich bedenklich schränken die Meinungsfreiheit ein, schaden Forschung und Bildung und werden zudem ihre angestrebten Ziele nicht erreichen. Es ist sozusagen eine lose/lose Situation