Uber ist in Österreich ausschließlich mit Mietwagenunternehmen tätig, die als Subunternehmer von Uber auftreten. Damit erfüllt Uber die in Österreich geltenden gewerberechtlichen Vorschriften wonach nur konzessionierte Unternehmen im Personenbeförderungsgewerbe tätig sein dürfen. In anderen Ländern befördern ja auch “normale” Personen ohne spezifische Berechtigung mit ihrem Privatwagen Passagiere.
Der Punkt im Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung auf den sich die klagenden Taxibetreiber beziehen ist folgender:
III. §36 (3) Die Aufnahme der Fahrgäste darf nur am Standort (in der Betriebsstätte) des Gewerbetreibenden oder an dem Ort erfolgen, der auf Grund einer in der Wohnung oder Betriebsstätte des Gewerbetreibenden eingegangenen Bestellung für die Fahrgastaufnahme vorgesehen ist. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge, die mit Funk oder Autotelefon ausgestattet sind. Mit Mietwagen ist nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden zurückzukehren. Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen.
Ein Mietwagenbetreiber darf also nur Fahrgäste mitnehmen, wenn der Auftrag in der Betriebsstätte eingegangen ist, und die Fahrt in der Betriebsstätte begonnen wird (das Fahrzeug muss nach jedem ausgeführten Auftrag in die Betriebsstätte zurück kehren).
Die juristische Spitzfindigkeit ist nun, ob eine Bestellung per App – in der Betriebsstätte des Mietwagenbetreibers eingeht. Das Gericht hat nun bereits zweimal geurteilt, dass es das nicht tut. Die Bestellung per App durch den Fahrgast geht also direkt beim Fahrer ein und wird nicht über die Betriebsstätte vermittelt.
Es festzuhalten, dass es sinnvoll und notwendig ist, dass Spielregeln für alle gleich sind. Die Digital Society begrüßt ein “level playing field” – also ein Spielfeld, bei dem eine Mannschaft (in diesem Fall unsere Taxler) nicht bergauf spielen müssen. Regeln müssen für alle gleich gelten.
Die andere Frage ist nun, welchen Grund es gibt – dass in einem Gesetzt verlangt wird, dass Aufträge in einer Betriebsstätte eingehen müssen – und dass ein Fahrer zur Betriebsstätte zurückkehren muss. Diese Forderung des Gesetzes erscheint im digitalen Zeitalter ziemlich überholt. Die Idee dahinter war, dass sich früher ein Fahrer (da die Mietwagenfahrer ja keine Taxiprüfung haben) eingehend auf die Fahrt vorbereiten kann. Er erhielt von seinem Chef den Auftrag einen Kunden beim Punkt A abzuholen und beim Punkt B abzusetzen. Er konnte sich dann das Kartenmaterial ansehen – sich ausgiebig auf die Fahrt vorbereiten und dann losfahren.
Im Jahre 2017 scheint dieses Szenario doch anachronistisch und es zeigt sehr schön, wie Gesetze dazu genutzt werden bestehendes zu verteidigen und Innovation zu verhindern.
Es kann hier weder den Richtern noch den Taxibetreibern die geklagt wurden – ein Vorwurf gemacht werden, aber meiner Meinung nach sollten die Gesetze schleunigst an die Gegebenheiten des Jahres 2017 angepasst werden. Ich hatte auch schon Taxifahrer die trotz Taxiprüfung Hofmühlgasse und Heumühlgasse nicht auseinander halten konnten, aber das ist heutzutage im Zeitalter der Navigationssysteme weder für Taxifahrer noch für Mietwagenfahrer ein Problem.
Dass die Qualitätsstandards auch für Mietwagen demnächst angehoben werden sollten ist aus Konsumentensicht zu begrüßen, aber auch hier habe ich schon das zweifelhafte Vergnügen mit versifften Taxis gehabt und mit sehr schönen Mietwagen und umgekehrt.
Aus meiner Sicht wäre dieses Gerichtsurteil nun ein guter Anlass über die Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung nachzudenken und zu sehen wie man sie ins nächste Jahrhundert holen könnte. Zertifizierungen von Fahrzeugen und Fahrern (aka Taxiprüfung) sind durchaus sinnvoll und helfen eine bestimmte Qualität zu garantieren, aber die Koordination von Fahrzeugen passiert im Normalfall mittlerweile Computergesteuert, und die netten Menschen mit denen man telefoniert, wird es bald so und so nicht mehr geben. Bestellungen von Fahrzeugen erfolgen über Apps oder zur Not auch über’s Web und Computer routen die Fahrzeuge optimal. Das hilft Treibstoff zu sparen und auch die Umwelt zu schonen. Und es ist vor allem auch günstiger für die Betreiber und das kommt auch dem Konsumenten zugute.
Mittelfristig wird es aber auch für die Fahrer von Taxis und Mietwagen eng werden. Denn sobald autonome Fahrzeuge Realität werden, werden die Fahrer wohl auch vom Computer ersetzt werden, denn die Personalkosten machen den Löwenanteil der Kosten bei Taxis aus. Wir sollten uns daher als Gesellschaft überlegen, wie wir dieser Personengruppe eine Perspektive für die Zukunft geben können.
Am kommenden Mittwoch den 11.10. beschäftigt sich unser Digitalk auch mit diesem Thema
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Werner Illsinger ist systemischer Coach, Unternehmensberater sowie Lektor an der FH-Kärnten. Sein Herzensanliegen ist es, dass Arbeit Spaß macht.
Uber ist ein Dienstleister das besonders den Kunden es leicht macht auch in einer fremden Stadt oder Land von A nach B zu kommen. Man kann die Bewertungen für Fahrer und Kunden hinterlassen. Das motiviert beide Seiten zu einem guten miteinander.
Allerdings soll die Behörde endlich die Mindesttarife für Mietwagen festlegen und denen von Taxi angleichen sowie diese an die Inflation anpassen. Die Taxi-Tarife in Wien wurden seit 2013 nicht angepasst!!
Wenn die Tarife gleich wären, dann wäre es ein faires Wettbewerb und der Kunde würde die bessere Leistung auswählen.
Außerdem sollte man zumindestens 2 Tarifgruppen im Taxi zulassen: Premium und Basic, die Firmen dazu motivieren würden bessere/umweltfreundliche Fahrzeuge zu verwenden.
PS
Ich sehe derzeit Knochenjäger im TV. So was könnte mit Uber denke ich nicht passieren. Da weiß man genau wer mit wem und wohin fährt.