Im nächsten Jahr soll sie also kommen, die digitale Autobahnmaut. Das klingt gut. Wir müssen nicht mehr die alten Vignetten abschaben und die neue auf die Windschutzscheibe kleben. Das ist bequem. Es wird nur noch das Kennzeichen registriert und schon darf man die Autobahn benutzen. Diese moderne Form der Bezahlung der Autobahngebühr gibt es derzeit auch schon in der Slovakei und in Ungarn.

Die Überprüfung ob man die Autobahnmaut bezahlt hat funktioniert per Kennzeichenerkennung. D.h. es werden alle Kennzeichen der Autos fotografiert, eine optische Zeichenerkennung angewendet, und nachgeschlagen ob das Kennzeichen in der Datenbank der bezahlten Mautgebühren enthalten ist. Wenn ja, ist alles ok – falls nein, wird automatisch eine Strafe zugestellt. Es soll laut ASFINAG bis zu 20 mobile Kennzeichenerkennungsanlagen geben.

So weit, so gut. Leider hat unser Herr Innenminister kurze Zeit bevor diese Pläne vorgestellt worden, bereits Begehrlichkeiten geäußert und diese in den derzeit laufenden Kooalitionsverhandlungen wiederholt. Die Kennzeichentafeln sollen nicht nur für die Kurze Zeitspannen aufgehoben werden, die für die Prüfung der Mautzahlung erforderlich ist. Sie sollen über mindestens ein Jahr gespeichert werden. Zusätzlich hätte der Innenminister gerne eine vollständige Erkennung der Autokennzeichen – vor allem auch an Grenzübergängen.

Jetzt könnte man sagen, was interessiert mich das? Nun – durch die Speicherung der Kennzeichen ermöglicht wiederum ein Bewegungsprofil zu erstellen – von allen Autobahnbenutzern.

Es spricht nichts gegen eine elektronische Autobahnmaut – und diese ist zu Begrüßen, weil sie bequemer ist als die derzeitigen Mautvignetten – allerdings muss sichergestellt sein, dass die Daten entweder sofort wieder gelöscht werden – oder wenn sie schon aufbewahrt werden – nur unter Richtervorbehalt zugreifbar sind.

Es ist in einem Rechtsstaat unzumutbar, dass alle Österreicher unter Generalverdacht gestellt werden. Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre ist überzogen. Diese Art der Vorratsdatenspeicherung ist vergleichbar mit der Vorratsdatenspeicherung von e-Mails, Telefon- und Internetverbindungen – die sowohl vom Europäischen Gerichtshof, als auch vom österreichischen Verfassungsgerichtshof gekippt wurden.

ASFINAG: Digitale Vignette