Stellungnahme zum Funkanlagen Marktüberwachungs Gesetz – FMAG
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie führte bis 16.08. eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Marktüberwachung von Funkanlagen (Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz – FMAG) durch.
Das FMAG dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/53/EU der Europäischen Union über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt. Das FMAG wird das derzeit geltende Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungsgesetz (FTEG) in seiner derzeitigen Fassung ersetzen.
Das neue Gesetz hat zum Ziel Störungen die von Funkanlagen ausgehen hintanzuhalten, indem der Hersteller garantiert, dass ein Gerät den Erfordernissen entspricht und eine Manipulation der Software (Firmware) oder Einstellungen nachträglich verhindert. Es wird befürchtet, dass dies dazu führt, dass alternative Software daher auf diesen Geräten in Zukunft nicht mehr verwendet werden kann – und falls der Hersteller keine Security updates mehr liefert, vor allem bei Internet Service Providern eine große Anzahl ungepatchter Geräte bei Kunden für längere Zeit betrieben werden. Da der Kunde oft keine Auswahl an Endgeräte hat, kann dieser diese Situation voraussichtlich nur hinnehmen. Das Gesetz verhindert zwar in Zukuft (die relativ kleine Gefahr) von Störungen im Funknetz, schafft aber eventuell eine große Gefahr für Cyberangriffe – vor allem auch in Hinblick auf IoT.
Unsere Stellungnahme geht auf folgende Punkte ein:
Störpotential und darauf abgestimmte Maßnahmen
Verhinderung von alternativer Software auf diesen Geräten
Verhinderung von Innovation und damit verbunden Einschränkungen für den Wirtschaftsstandort
Einschränkung der Freiheit des Konsumenten
Benachteiligung für Kleine und Mittlere Unternehmen
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