Learnings aus dem Urheberrecht

Es gibt einige mögliche Learnings aus dem Urheberrecht, die man als Konsument aus dem neuen Urheberrecht ziehen könnte und vielleicht auch sollte … Wie sollte ich in Zukunft Elektronikartikel einkaufen – und was sollte ich bei der nächsten Wahl beachten.

Money for nothing …

Im neuen Vorschlag für das Urheberrecht findet sich ein passus, dass Kopien aus illegalen Quellen nicht legal sind, daher sind sie auch nicht von der Urheberrechtsabgabe abzugelten. Daher: Die Speichermedienabgabe gilt nur für Kopien aus legalen Quellen. Aber was wird heute noch aus legalen Quellen kopiert, das nicht ohnehin schon die Kopie abgegolten hat. Im Apple Store zahlt man z.b. dafür dass man die gekaufte Musik auf mehreren Geräten verwenden darf. BluRays sind Kopiergeschützt – die darf man nicht kopieren. Die einzige legale Quelle die mir noch einfällt ist wenn ich die ZIB am Festplattenrecorder aufnehme – aber dafür zahl ich eigentlich GIS Gebühr – und ob ich mir die Sache jetzt realtime oder Zeitversetzt ansehe sollte eigentlich egal sein. Daher: Die Menge an Werken auf die die Speichermedienabgabe anzuwenden ist, sinkt immer mehr. Der zu erwartende Betrag aus der Speichermedienabgabe wird also 29 Mio EUR ausmachen. Zu fettesten Zeiten der CD Kopiererei war dieser Betrag 16 Mio EUR. Also: Verdopplung der Gelder für dramatisch weniger legal abgegoltene Kopien? Money for Nothing!

Weniger legale Angebote nutzen

Viele Konsumenten reagieren wenn man versucht sie abzuzocken ein wenig bockig. Ich habe gerade nachgezählt. Ich habe hier ca. 500 CD’s in der CD Sammlung stehen. Einen ganzen Kasten voll mit Blu Rays und DVD’s fürs Heimkino. Wenn in Zukunft die Ausgaben für die Speichermedienabgabe exorbitant steigen, dann werde ich vermutlich mein Budget für legale Angebote ein wenig einschränken – das gleicht sich dann Ausgabenseitig wieder ein wenig aus.

Firmen nutzen

Jeder der in der Familien selbständig Tätige hat, wird versuchen sich die Ausgaben für die Abgabe in Österreich wieder zurückzuholen. Privaten wird das kaum gelingen, denn die Beweislast liegt beim Käufer – und ein privater Käufer wird es schwer haben zur argumentieren dass er seine Speichermedien für seine privaten Fotos verwendet. Aber wenn eine Firma eine Fetplatte kauft, sollte es – wie auch bisher schon relativ einfach sein die Abgabe von den Verwertungsgesellschaften zurückzufordern. Falls die Website der Austromechana gerade funktioniert – dann findet sich das Formular hier.

Illegale Kopie

Auf illegale Kopien – das sind vermutlich die große Mehrheit der Kopien im Internet (Peer 2 Peer) ist die Speichermedienabgabe nicht anwendbar. Daher es hilft nichts wenn man sie zahlt. Die Kopie ist und bleibt nicht legal und man ist böse wenn man illegal kopiert. Kann man etwas dagegen machen? Nein. Das hat sogar unser herr Justizminister bestätigt. Der Künstler kann den bösen Kopierer privatrechtlich belangen – was er wiederum nicht tun kann weil man nicht herausfinden kann wer das ist – solgange die illegale Kopiererei nicht im Strafrecht verankert ist. Und das ist sie nicht. Daher bleibt der Künstler der begossene Pudel. Die Speichermedienabgabe ist ein untaugliches Mittel das in den Griff bekommen zu wollen – solange man diese Kopien nicht legal macht, ist eine Erhöhung der Speichermedienabgabe nicht zu argumentieren. Es wird wieder Zeit dagegen zu klagen sobald das Gesetz in Kraft tritt. Vermutlich wird es Richter geben die der Argumentation folgen können dass eine dramatische Erhöhung der Abgabe nicht gerechtfertigt sein kann – wenn dem keine (legale) Leistung gegenübersteht.

Was tun?

Da die meisten Konsumenten also das Gefühl haben hier einfach schamlos abgzockt zu werden – werden sie auch kein schlechtes Gewissen haben die Abgabe zu umgehen. Daher werden viele Konsumenten das tun, was sie schon immer getan habn und Preise vergleichen. Geizhals ist ein approbates Mittel. Einfach statt Österreich auf EU stellen und im Onlineshop der Wahl bestellen. Bei Amazon wird das nicht gehen – die liefern schon jetzt aufgrund der Rechtsunsicherheit mit der Festplattenabgabe keine Speichermedien nach Österreich. Aber die Verwertungsgesellschaften werden es schwierig haben jedem Onlineshop Betreiber klarzumachen, dass er wenn er nach Österreich versendet auch die Speichermedienabgabe nach Österreich abführen muss. Das muss er zwar theoretisch – wird ihm aber (wie bisher) auch ziemlich egal sein. Kleines Beispiel gefällig: DVD +R Rohlingen 100 Stück – günstigster Lieferant innerhalb der EU ca. 20 EUR in UK (von China rede ich gar nicht), günstigster Lieferant in Österreich ca. 40 EUR. So wird es in Zukunft auch mit Festplatten sein. Da zahlt es sich schon aus, ein wenig Preise zu vergleichen.

Die Politik

Ist vor den Lobbyisten wieder in die Knie gegangen. Die Wähler sind ihnen augenscheinlich wieder Egal, die Künstler sowieso. Es wird eine unpopuläre Ababe zementiert. Es gibt keine Lösung für das eigentliche Problem (illegale Kopien), die Künstler bekommen keine Rechte die illegalen Kopien zu belangen, einzig und alleine die Abgabe wird verdoppelt. Da es aber immer weniger legale Quellen gibt ist das nicht wirklich nachvollziehbar. Drüberfahren und aus. Learning: Bei der nächsten Wahl beachten!

Achja – unterschreiben könnte man auch noch gegen den Unfug