Laut Medienberichten hat sich die Regierung nun auf ein neues Urheberrecht geeinigt. Die Einigung sieht so aus, wie man es erwartet hätte. Die Festplattenabgabe kommt – sie heißt jetzt nur Speichermedienabgabe und umfaßt nicht nur Festplatten, sondern alle Speichermedien – also auch Speicherkarten in Telefonen oder Fotoapparaten.
Gut ist, dass die Speichermedienabgabe auf den Rechnungen ausgewiesen werden müssen (das wurde sie bisher nicht – daher war dem Konsumenten nicht transparent wieviel diese wirklich ausmacht). Damit wird dem Konsumenten mit einem Blick auf die Rechnung klar, wie hoch diese Abgaben tatsächlich sind. Das dient dazu dass man Abgaben zurückfordern kann, die für Speichermedien bezahlt werden auf denen keine Urheberrechtlich geschützten Werke gespeichert werden. Das klingt zwar als Errungenschaft – in der Praxis war das schon bsiher möglich, wurde von den Verwertungsgesellschaften aber immer erschwert – und es wird wohl schwer nachweisbar sein, ob ich auf meinem Handy meine eigenen Fotos speichere – oder Musik (was ich z.B. definitiv nicht tue).
Es ist zu erwarten, dass Österreicher in Zukunft bei der Hardwarebeschaffung verstärkt im Ausland einkaufen. Die bisher genannten Speichermedienabgaben waren bei geößeren Speichermeidien durchaus signifikant. Und wenn sich jemand das Geld sparen kann, wenn er online im Ausland einkauft, warum sollte er das dann nicht tun. Damit schädigt die Regierung vor allem die österreichischen Händler, die es ohnehin schon schwer haben im Wettbewerb mit den online Händlern im Ausland.
Zusätzlich zahlt die Rechnung dann auch noch die Pensionisten und jene die sich nicht gut genug auskennen. Denn die viel zitierte Mizzi Tante wird es nicht schaffen ihr Handy im Ausland zu kaufen, und die Abgabe zahlen. Der Schüler der viel Musik hört, wird sich helfen könnn und der Abgabe entgehen.
Positiv ist, dass damit aber das Recht auf Privatkopie bestehen bleibt. Es wurde ja auch diskutiert das mit der Leerkassettenvergütung eingeführte Recht auf Privatkopie – das die Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Werken im privaten Umfeld erlaubt – abzuschaffen – und das wieder unter Strafe zu stellen. Auch nicht zu kommen scheinen Überwachungsmaßnahmen bei Providern.
Zusätlich kommt in der Urheberrechtsreform das Lestzungsschutzrecht. Google soll dafür zahlen, dass Zeitungsartikel österreichischer Medien in Google gefunden und aufbereitet werden. Da das schon in Deutschland perfekt (zynismus off) funktioniert hat, wird das sicher auch in Österreich gut klappen. Google muß ja nur eine Zeitung nicht mehr finden, dann hat sich das Probem von selbst erledigt. Die Zeitungen sind von Werbeeinnahmen von Google abhängige Google aber nicht von den Inhalten der Zeitungen.
Die Einigung ist wie man es von unserer Regierung leider gewohnt ist ein einzementieren verzopfter alter Methoden. Es wäre eine gute Chance gewesen das Urheberrecht in die moderne Zeitrechnung zu holen. Stattdessen hat man leider alte – nicht mehr zeitgemäße zementiert. Vermutlich wird das Thema daher bald wieder hochkochen.
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Werner Illsinger ist systemischer Coach, Unternehmensberater sowie Lektor an der FH-Kärnten. Sein Herzensanliegen ist es, dass Arbeit Spaß macht.
ad Leistungsschutzrecht:
“Werden Inhalte von Zeitungen oder Zeitschriften in Suchmaschinen oder auf Websites, die nur auf der automatischen Zusammenstellung von Nachrichten aus anderen Quellen basieren, verwendet, ist für diese Nutzung künftig ein Entgelt zu entrichten, …” schreibt ORF.at.
Müssen wir aufpassen, wenn wir z.B. hier auf digisociety.at Nachrichten posten, wenn auch nicht automatisiert, die von einem anderen Nachrichtenportal stammen? Könnten wir da Probleme kriegen?
Vermutlich nein. Weil weder Du noch ich sind ein Automat ;-).
LG Werner
Für uns ist klar: Rot (OSTERMAYER) und Schwarz (BRANDSTÄTTER) haben das unglaublich verpfuscht, ohne die überzeugenden Einwände von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Netzaktivisten etc. zu berücksichtigen. Wir werden Rot und Schwarz daher abwählen, damit die nächste Regierung das reparieren kann.
Allerdings wird auch danach der Schaden für den inländischen Handel weiter bestehen, weil durch die Speichermedienabgabe der Trend, Elektronik im Ausland zu kaufen, verstärkt wird; auch bei IT-fernen Käufern. Vielen der angeführten Mizzi Tanten wird dann eben ihr Kind oder Enkel die elektronischen Geräte besorgen, auch nach Abschaffung der Speichermedienabgabe. Einige (wahrscheinlich mehr als angenommen, vor allem jene mit Rechtschutzversicherung) werden die Speichermedienabgabe zurückfordern. Damit ist für die Beschäftigung der Gerichte gesorgt, die ohnehin schon überlastet sind mit unsinnigen Gesetzen (nun auch noch wegen „Po-Grapscher-Paragraph etc.). Uns und wahrscheinlich auch dem Justizminister(der als tüchtiger Anwalt vielleicht unter der Politik leidet) ist nur mit seiner baldigen Ablöse zu helfen.