Mosaik (Angelika Adensamer und Maria Sagmeister) haben die Neuerungen des Staatsschutzgesetzes zusammengefasst. Seit dem NEOS Lab wissen wir ja, dass das Staatschutzgesetz nicht uns (die Bürger) schützen soll, sondern dass das Staatsschutzgestz den Staat vor den Bürgern schützen soll.

In dieser Zusammenfassung kann man lesen, was alles mit dem Staatsschutzgesetz auf uns zukommt. Habt ihr schon einmal ein Computerprogramm mißbräuchlich verwendet (sic!) das ist in Zukunft Staatsgefährdend. Es wird ein ganze Reihe neuer Ermittlungsmethoden vorgesehen. Nicht nur die vielzitierten V-Männer – sondern auch:

  • Beobachtung (Observation) auch unter Einsatz technischer Mittel
  • Filmen
  • Tonaufnahmen
  • automatisierte KFZ-Zeichen-Erkennung
  • Auskünfte von Gebietskörperschaften, anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den von diesen betriebenen Anstalten
  • Auskünfte von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen Diensteanbietern
  • Auskünfte von Beförderungsunternehmen
  • Handy Verkehrs- und Standortdaten
  • Vertrauenspersonen

Also fast alles was einzeln jetzt schon bekämpft wird, wird dem Staatsschutz auf Zuruf erlaubt. Ohne Richterliche Anordnung und ohne konkreten Tatverdacht. Die Frage die bleibt ist: “Wer schützt die Bürger vor dem Staatsschutz” – oder anders formuliert: “Wer kontrolliert den Staatsschutz”? Wieder ein Bereich wo Gerichte und teilweise das Parlament ausgehebelt wird.

Das neue Staatschutzgesetz: Willkommen im Polizeistaat (Mosaik)