Der Grüne Pass ist ein Überbegriff für den einfachen, sicheren und überprüfbaren Nachweis einer Corona-Schutzimpfung, einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 oder eines negativen Testergebnisses. Jedes dieser Zertifikate wird mit einem individuellem QR–Code versehen sein, welcher die Grundlage für die Überprüfung durch die jeweils befugte Stelle bildet und somit eine Eintrittskarte für das Gasthaus, das Kino oder ein Fitnessstudio sein wird. Diese Zertifikate können einfach auf elektronischen Geräten gespeichert werden. Um die Zertifikate digital abrufen zu können, ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig, welche daher zeitgerecht beantragt werden sollten.
Die Zertifikate des Grünen Passes sind eine Ergänzung zu den bisher bestehenden Nachweisen, welche weiterhin gültig sein werden. Die bestehenden Nachweise umfassen etwa alle behördlich anerkannten Impfpässe (z.B. den gelben Impfpass), einen Absonderungsbescheid, der nicht älter als 180 Tage ist, oder einen Testnachweis nach dem bestehenden System. Auf Europäischer Ebene wird der Grüne Pass bis Anfang Juli umgesetzt sein.
Als der “grüne Pass” live ging, enthielt er zwar Tests und den Nachweis einer durchgemachten Covid-19 Erkrankung, nicht aber die Impfungen. Das ist seit gestern anders. Nun sind auch die Impfzertifikate enthalten.
Wer sich erwartet hatte, dass das einfach über eine Handy-App erfolgt, wird enttäuscht sein. Man kann sich auf der Website https://gesundheit.gv.at einloggen, wenn man eine Handy Signatur hat, und findet dort Testungen, den Nachweis einer durchgemachten Covid-19 Erkrankung (wenn es einen Absonderungsbescheid gab) sowie nun auch die Impfzertifikate. Diese Daten finden sich dort, auch wenn man sich von ELGA abgemeldet hat (obwohl auf der Seite das ELGA Symbol zu sehen ist).
Voraussetzung um auf das Portal zuzugreifen ist also eine Handysignatur. Wir empfehlen allen BürgerInnen sich, falls sie noch keine besitzen, eine zu beantragen, da dadurch viele Behördenwege einfacher werden. Nähere Informationen dazu sind hier zu finden:
https://www.handy-signatur.at/hs2/#!infos/getyourhandysignatur
Personen, die bereits eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, können sich die Nachweise in Apotheken kostenlos ausdrucken lassen. Einen solchen Ausdruck seiner Impfdaten erhält man zudem auch kostenlos bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Pro Quartal kann sich jede Person auf diesem Weg höchstens drei Mal kostenlos seine Impfpassdaten ausdrucken lassen.
Diese Impfbestätigung gilt neben dem gelben Impfpass oder dem in manchen Bundesländern verwendeten Impf-Kärtchen als offizieller Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (3-G-Regel).
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Werner Illsinger ist systemischer Coach, Unternehmensberater sowie Lektor an der FH-Kärnten. Sein Herzensanliegen ist es, dass Arbeit Spaß macht.
“…. Um die Zertifikate digital abrufen zu können, ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig, welche daher zeitgerecht beantragt werden sollten…..”
Es ist aber gar nicht erforderlich, die digitalen Zertifikate selbst abrufen zu können – sie werden Geimpften auch in Papierform (gedruckter QR-Code mit zugehörigem Klartext auf einem Blat A4) in neutralem Kuvert per Post übermittelt. Aus diesem Grund (dem Erhalt des digitalen Zertifikates ) ist daher die Beantragung einer Handysignatur gar nicht erforderlich – und wird durch die Verwendung einer Handysignatur auch nicht einfacher ( gerade auch für minderjährige Familienmitglieder) oder schneller – falls nicht schon bisher eine Handysignatur vewendet wurde.
Zudem hat der Grüne Pass nur die Aufgabe , alle Zertifikate des Inhabers zu sammeln und anzuzeigen. Er hat aber selbst keinerlei Sicherheitseitsfunktion in Zusammenhang mit Kontrollen und dient nur der Bequemlichkeit der Anwender beim Vorzeigen der Zertifikate.
Ohne Einscannen und erfolgreiches Entschlüsslen des QR-Codes in der Kontroll-Ap ( bzw. der WEB-Applikation für die Kontrollierenden) ist das Digitale Zertifikat nicht kontrollierbar.
Maßgeblich für die Kontrolle ist nur der an die jeweiligen Ausweisinhaber gebundene entschlüsselte Text im QR-Code. Der lesbare Klartext der digitalen Zertifikate ist für die Kontrolle bedeutungslos – da leicht fälschbar.
Zertifikate auf Papier können beleibig oft kopiert werden und verlieren dabei wegen der Bindung ( im verschlüsselten Text des QR-Codes) an die jeweilige geimpfte/getestete Person nicht ihre Gültigkeit.