So wie die erste Runde im Urheberrecht überraschend (und knapp) gegen die Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht ausgegangen ist, so ist die zweite Runde Anfang September im Europaparlament für das neue Urheberrechtspaket (inklusive der zwei Maßnahmen) ausgegangen.

Wie geht es hier weiter? Das Europaparlament hat die Position beschlossen, mit der der sogenannte Trilog begonnen wird. Trilog Verhandlungen finden zwischen der Kommission (der Europäischen Regierung), dem Rat (Vertretung aller EU Länder) sowie dem EU Parlament statt. Diese Verhandlungen werden vermutlich ca. 6 Monate dauern. Mit einem Ergebnis ist daher erst voraussichtlich Anfang nächsten Jahres zu rechnen.

Österreich kommt dabei eine starke Rolle zu, denn Österreich führt derzeit bekannter weise den Ratsvorsitz. Eine ähnlich Starke Rolle kommt vor allem beim Leistungsschutzrecht der Deutschen Regierung zu, da die Forderung nach dem Leistungsschutzrecht vor allem von Deutschland erhoben wurde.

Die Position der Österreichischen Parteien ist stark unterschiedlich. Grüne und NEOS haben im Europaparlament Leistungsschutzrecht und Upload-Filter abgelehnt, die FPÖ hast sich obwohl vorher öffentlich angekündigt wurde, dagegen zu sein sich in der Abstimmung enthalten. SPÖ und ÖVP haben für das Paket gestimmt. Die SPÖ möchte aber im Zuge der Trilog-Verhandlungen offensichtlich erreichen, dass die Upload Filter wieder herauskommen.

Die Digital Society ist für ein faires uns gerechtes Urheberrecht, damit vor allem die Künstler eine faire Entlohnung für ihre Werke erhalten. Wir halten aber die Upload-Filter für überschießend und gefährlich und lehnen sie daher ab. Wie sich in der Diskussion der EU Antiterror Richtlinie gezeigt hat, sollen auch dort Upload-Filter verwendet werden um terroristische Inhalte vom Netz zu bekommen. So vernünftig diese zwei Bestrebungen sind, so gefährlich sind sie auch. Zentrale Upload-Filter könnten auch dazu verwendet werden, unliebsame Meinungen oder Inhalte aus dem Netz zu nehmen. Man denke nur an die Diskussion über die Bestrebungen unseres Innenministeriums in den letzten Tagen.

Beim Leistungsschutzrecht hat sich in Deutschland und Spanien, wo es ähnliche Gesetze bereits gibt, gezeigt, dass diese nicht funktionieren. Wenn in der EU Richtlinie unglückliche Formulierungen (wie derzeit der Fall) enthalten sind, dann kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass Kurzzitate und Verlinkungen zu Zeitungsartikeln zu Zahlungsverpflichtungen führen. Dies wäre im schlimmsten Fall verheerend für das Verlinken von Inhalten auf dem das Internet basiert.

Aus unserer Sicht versuchen gerade manche Stakeholder ihre veralteten Geschäftsmodelle zu verteidigen. Das wird nicht gelingen, es wird den Vorgang möglicherweise ein wenig verzögern. Wichtig wäre hier diese Veränderungen positiv zu nutzen und neue Ideen zu finden. Dies trifft auf den Journalismus zu, der unbestritten besser finanziert werden muss – wie auch auf die Künstler, die nur einen ganz kleinen Anteil an den durch ihre Werke erwirtschafteten Erlöse erhalten (Ein Musiker z.b. ca. 4-6% der aus seiner Musik lukrierten Einnahmen). Neue Geschäftsmodelle könnten durchaus dazu beitragen diese Ungleichgewichte zu Lösen.

Die Digital Society wird sich in den nächsten Monaten bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterhin für ein positives Urheberrecht im Sinne aller Stakeholder einsetzen. Wir bitten auch Sie uns dabei zu durch eine Mitgliedschaft, eine Spende, oder Mitarbeit zu unterstützen.