Ich durfte am 21.12. auf Einladung von Meral Akin-Hecke unserem Digitalen Botschafter am Beirat für Informationsgesellschaft im Bundeskanzleramt teilnehmen.
Agenda:
- Digitaler Binnenmarkt / Digitale Agenda:
- Urheberrecht – Christian Auinger (BMJ)
- RL Netz- und Informationssicherheit – Heidi Havranek (BKA)
- VO(EU) 2015/2120 „Offenes Internet“ – Klaus Parrer (BMVIT)
- EU-Rechtsrahmen zum Datenschutz- Natalie Fercher (BKA)
- UN Commission on Science and Technology for Development – Prof. A. Min Tjoa (TU Wien)
- Digital Champion: Online Stammtische etc. Meral Akin-Hecke (Digital Champion)
- E-Inclusion: Aktuelle Initiativen für Senior/innen Bernhard Jungwirth (ÖIAT)
- Europarat-Empfehlung “Internet Freedom” Matthias Traimer (BKA)
- Sonstiges
Digitaler Binnenmarkt / Digitale Agenda
Urheberrecht (Christian Auinger BMJ-I/4)
Die EU hat einige erste Schritte der Reform des Urheberrechtes vorgestellt.
- Dabei soll es Konsumenten möglich sein, den Zugriff auf Streamingdiensten auch im Ausland zu nutzen. Fährt man beispielsweise auf Urlaub soll es in Zukunft möglich sein, z.B. auf sein Netflix Konto auch vom Strand in Griechenland zuzugreifen.
- Der Marrakesch Vertrag, der Blinden und Sehbehinderten den Zugang zu Literatur vereinfachen soll, wird teilweise ebenfalls bereits mit der UrhR. 2015 umgesetzt.
- Eine Verbesserung im Bereich der grenzüberschreitenden Ausstrahlung von Fernsehsendern (Satellit) wird angestrebt.
- Einige Aufweichungen des Urheberrechts im Bereich Bildung und Forschung sind geplant.
- Onlinemedien streben eine Klarstellung des Urheberrechts im Bereich Deep Linking und Framing an. In diesem Zusammenhang wird auch wieder das Leistungsschutzrecht diskutiert.
- Die Rechtedurchsetzung soll bis Herbst 2016 geregelt werden.
Langfristig strebt die EU einen homogenen Markt – und ein gemeinsames Urheberrecht auch mit einer EU Gerichtsbarkeit an.
NIS Richtlinie – Heidi Havranek (BKA)
Die NIS (Network Information Security) Richtlinie der EU wird vorgestellt. Sie verpflichtet die Betreiber von kritischen Infrastrukturen (Online Handelsplätze, Suchmaschinen und Cloud Anbieter) die die größe eines Kleinbetriebes übersteigen (>50 Mitarbeiter) und keine natürlichen Personen sind, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Bei Sicherheitsvorfällen müssen diese Organisationen die Vorfälle melden.
Um auf Sicherheitsvorfälle reagieren zu können, werden in jedem EU Land sogenannte CSIRT’s/CERT’s (Computer Emergency Response Teams) eingerichtet. Diese koordinieren die Meldungen von betroffenen Organisationen und reagieren angemessen auf derartige Vorfälle.
Auf EU Ebene wird ein CSIRT Netzwerk eingerichtet, die die Koordination zwischen den CSIRTS durchführt um Länderübergreifend vorgehen zu können.
In jedem Land wird zusätzlich eine Behörde eingerichtet, die für die Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen und die Meldungen zuständig sein wird.
VO(EU) 2015/2120 „Offenes Internet“ – Klaus Parrer BMVIT
In der Telekom Single Market Regulation war eine Fülle von Maßnahmen vorgesehen, von denen am Ende nur noch zwei übrig geblieben sind (Netzneutralität / Roaming).
Die EU hat sich in einem Kompromiss nun darauf geeinigt die Netzneutralität mit Zahlreichen Ausnahmen und sehr weich formuliert festzuschreiben. Da die Richtlinie in dieser Form nicht anwendbar ist, wurde die Klarstellung an das Netzwerk der Regulierungsbehörden ( BEREC ) ausgelagert. Nun sind diese am Zug, Leitlinien für die Umsetzung zu schaffen. Österreich war für eine starke Richtlinie, konnte sich aber nicht durchsetzen.
Folgende Punkte sind in der Richtlinie enthalten:
Netzneutralität
- Verkehrssteuerung / Management
ist zulässig, muss verhältnismäßig und nicht diskriminierend sein und darf nicht aus kommerziellen Gründen durchgeführt werden. - Inhalte dürfen nicht blockiert werden
Ausnahme: Illegale Inhalte, Gefährdung der Sicherheit, sowie eine außergewöhnliche Netzbelastung (was immer das ist). - Spezialdienste sind zulässig
Definiert sind Spezialdienste als Dienste, die nur funktionieren können, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Dienste dürfen nicht als Ersatz für einen Internet Zugangsdienst fungieren und darf nicht zur Schlechterstellung anderer Internetnutzer führen. Bandbreiten müssen zur Einführung des Dienstes ausreichend sein. - Die “bis zu x MBit” Werbung für Internet Zugänge wird abgeschafft
Es wird nicht mehr möglich sein mit Phantasie MBit Zahlen zu werben, die in Realität unerreichbar sind. - Es wird ein Beschwerdeverfahren für die Nutzer eingeführt.
Roaming
Im Gemeinsamen Markt sollte Roaming keinen Platz haben. Die Abschaffung des Roamings konnte ebenfalls nicht wie geplant umgesetzt werden. Es sind durch die Abschaffung des Roamings Steigerungen der Preise in den Nationalstaaten zu befürchten. Daher wurde eine “Fair Use” Regelung für die Nutzung des Roamings im Ausland eingeführt. Das Roaming soll bis 15.6.2017 fallen, wenn es bis dahin gelingt die Schieflagen in den verschiedenen Ländern aufzulösen. Eine Opt Out Möglichkeit für die Roaming Abschaffung kann es geben, wenn Nationale Tarife mit Auslandsroaming Gebühren billiger angeboten werden. (Konsument zahlt weiterhin Roaming Gebühren, kann aber zu Hause billiger telefonieren).
EU Rechtsrahmen zum Datenschutz – Natalie Fercher (BKA-V/3)
Es gibt einen Kompromiss zur Datenschutz Grundverordnung auf den man sich in den Trilog Verhandlungen geeinigt hat. Die Grundverordnung bringt eine leichte Verschlechterung des Datenschutzes im Vergleich zum Österreichischen derzeitigen Niveaus, aber eine massive Verbesserung in der Rechtedurchsetzung (Strafen).
UN Commission on Science and Technology – Prof. Tjoa (TU)
Die Commission on Science and Technology wurde von der UN Generalversammlung 1992 gegründet um die Generalversammlung in Wissenschaftlichen und Technischen Belangen im Bereich der Entwicklungshilfe zu beraten.
Digital Champion / Online Stammtische – Meral Akin-Hecke
Meral berichtet über das Format der Onine Stammtische.
- Online Kommunikation
- Online Partizipation
- Online Produktion
- Online Zusammenarbeit
- Online Austausch
Digital Champion soll seitens der EU verstärkt und weitergeführt werden.
E-Inclusion – Bernard Jungwirth – ÖIAT
Hr. Jungwirth berichtet über das Thema e-Inclusion – und wie man der älteren Generation helfen kann am Online Leben teilzunehmen. Es gibt ein Unterangebot an Kursen und Schulungsangeboten für die Ältere Generation. Angebotene Kurse sind immer ausgebucht.
Die neue Broschüre wird ebenfalls vorgestellt.
Empfehlung des Europarates “Internet Freedom”
Die Empfehlung des Europarates für die Freiheit des Internets wird vorgestellt.
- Über den Autor
- Artikel
Werner Illsinger ist systemischer Coach, Unternehmensberater sowie Lektor an der FH-Kärnten. Sein Herzensanliegen ist es, dass Arbeit Spaß macht.
RT @DigiSocietyAt: Sitzung Beirat für Informationsgesellschaft im BKA (21.12.2015) Ich durfte am 21.12. auf Einladung von Meral … https:/…
Mir erscheinen hier folgende Punkte wesentlich :
a) Urheberrecht im Bereich Schule/Buildung/Forschung,
b) Sicherheit der Infrastruktur (nicht nur der “digitalen” Infrastrukturen),
c) Datenschutz
d) E-Inclusion ( genauer : Vermeidung von “Exclusion” )
zu a)
Aus Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament ” Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht” (vom 9.12.2015) :
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….Probleme scheinen insbesondere Ausnahmeregelungen zu bereiten, die eng mit Bildung, Forschung und Wissenszugang zusammenhängen. Die EU-Ausnahmeregelung für die
Nutzung zur Veranschaulichung im Unterricht stellt ein anschauliches Beispiel dar, wie die Mitgliedstaaten Ausnahmen unterschiedlich umsetzen, insbesondere was die Anwendung der Ausnahme im digitalen Umfeld anbelangt. Diese Unterschiede könnten die Entwicklung neuer Bildungstrends wie Online-Unterricht, Einsatz der IKT und digitalen Materials im Klassenraum oder grenzüberschreitende Lehrangebote bremsen, die in den letzten Jahren beträchtlich an Terrain gewonnen haben. …
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Offenbar weiterhin Rechtsunsicherheit besteht in der Verwendung von Unterrichtsbehelfen ( bzw Auszügen, Abbildungen daraus ) außerhalb des Internet. So können Lehrer und Schüler/Studenten nicht ohne zu befürchtende Urheberrechtsklagen Unterichtsbehelfe ( eizelne kopierte Seiten ) aus Lehrbüchern und Skripten anderer Vortragender verwenden. Auch wenn die Existenz ausgezeichneter Lehrbehelfe bekannt sein sollte, unterbleibt dann zumeist die Verwendung dieser Lehrbehelfe – es werden dann “sicherheitshalber” auch einzelne Seiten aus diesen Behelfen gleich gar nicht kopiert. Im Prinzip daher eine Vergeudung von Zeit-Ressourcen der Lehrenden und Schüler/Studenten. Bleibt nur zu Hoffen, dass die Ängste bzw. Rechtsunsicherheit auf Seite der Inhaltsnutzer im Bereich Schule/Fachschulen/Universitäten damit dann auch beseitigt und nichtgewerbliche Nutzung (ohne Weiterverkauf an Dritte – außerhalb der jeweiligen Bildungseinrichtung) dann zugelassen werden könnte.
zu b)
Hier wird zumeist lediglich die Sicherung der digitalen Infrastruktur ) für digitale Dienstleistungen) angesprochen. Es liest sich aber so, wie wenn dies lediglich Marketingmaßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in digitale Dienstangebote wären.
Das Problem scheint eher darin zu bestehen, dass für unsere physische Infrastruktur bzw die darunter fallenden Dienste- bedingt durch die vollständige Durchdringung mit digitaler Kommunikations – und Informatiostechnologie bzw. absehbarer vollständiger Verdrängung – zumindest im Front-Office – entsprechender physischer Dienste (siehe z.B. die Diskussion um Verdrängung von Bankfilialen durch Internetbanken) gerade durch deren zunehmende Übernahme in die “digitale Welt” Gefahren bzw, Bedrohungen entstehen, die davor ( vor der massiven Anwendung von Internet-Technologien auch in diesen Bereichen) vollständig unbekannt waren. Wer musste sich bis dahin schon um Angriffe auf Einrichtungen der elektrischen Energieversorgung durch unsichtbare ( da virtuelle) Feinde sorgen ?
In letzter Konsequenz ist die Vermeidung sonst gebräuchlicher Internettechnologien und auch die Unterbindung jeder Verbindungsmöglichkeit in öffentliche Netzte möglicherweise der einzige halbwegs wirksame Schutz vor Cyber-Angriffen.
In der obigen Agenda im BKA scheint dies aber kein Thema gewesen zu sein , da – zumindest beim kurzen Überfliegen der Inhalte das Hauptziel dieser Themen die Förderung der “Digitalen Wirtschaft” und das Beseitigen allfälliger Hindernisse zur Erreichung dieses Zieles gewesen sein dürfte.
zu c)
Wirklich sicher ist, dass jede Datenschutzbestimmung auf irgendeiner Weise bestimmte oder auch alle Geschäftsmodelle der “Digitalen Wirtschaft” beschränkt oder sogar verhindert. Klar ist daher auch, dass im Bereich der EU eine Nivellierung “nach unten” ( zu schwächeren Vorschriften hin ) erfolgen wird. Dass es aber noch schwächere Vorschriften, als unser derzeitiges (österreichiches) Datenschutzgestz geben kann, ist ja nur mehr möglich, wenn ganze Absätze aus diesem Gesetz ersatzlos gestrichen werden.
Unser derzeitiges Gesetz enthält ja schon jetzt in keinem Absatz – auch nicht in der Formulierung des Grundrechtes in §1 – ein absolutes ( unrelativiertes ) Recht auf Geheimhaltung persönlicher, sensitiver Daten. In praktisch jedem Absatz des 2. Abschnittes (§§ 8 , 9 ) werden lediglich Gründe aufgezählt, warum das zwar grundsätzlich gewährte Recht auf Schutz sensitiver persönlicher Daten in bestimmten Konstellationen (Abwägen von Interessen) nicht anzuwenden wäre. Da bleibt kaum ein Fall über, in dem unbestritten tatsächlich sensitive persönliche Daten zu schützen wären.
Die dann angeblich bessere ( und hoffentlich auch individuell finanzierbare ) Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit wäre zwar grundsätzlich zu begrüßen, doch welches Recht sollte dann noch durchsetzbar sein, wenn es in der konkreten Streitsituation dann gar nicht unzweifelhaft anwendbar ist. Also vermutlich nur eine scheinbare Verbesserung zur Beruhigung “der Gemüter”.
zu d)
Dass es auch für ältere Personen Computer- und Internet-Schulungen gibt, ist sicher zu begrüßen – aber zu glauben, dass damit die Teilnahme von älteren Personen am “Digitalen Leben” – insbesonders bei Einkäufen, Bank- und Amtsgeschäften – auf Dauer möglich sein wird, dürfte wohl ein schwerer Irrtum sein.
Geradezu nur als Verhöhnung von Pensionisten können Tarifangebote ( z.B. von Verkehrsunternehmen ) angesehen werden, wenn diese Tarife nur über Internet angeboten werden – wohl wissend, dass diese dann ohnehin kaum bis gar nicht in Anspruch genommen werden können.
Generell deutet die Bezeichnung “E-Inclusion” wieder auf das eigentliche Hauptziel – die Förderung der “Digitalen Wirtschaft” hin – das in jedem Fall nicht wenige Verlierer – alle Personen, die sich des Internets nicht bedienen können oder wollen – hervor bringen wird.
Dabei sind die Klein- und Mittelbetriebe noch gar nicht mit eingerechnet, die sich wegen mangelnder Fachkompetenz und mangelnder Finanzen, nicht in ähnlicher Intensität und Strategie der gleichen Internet-Technologien bedienen können, wie dies großen internationalen Unternehmen/Konzernen möglich ist.
Wir sollten uns daher eher um Vermeidung von “Exclusion” durch die zunehmende Ausbreitung der “Digitalen Welt” bis in den letzten Winkel unserer “Analogen Welt” bemühen. Diese Vermeidung der “Exklusion” könnte z.B. darin bestehen Banken vorzuschreiben, nicht alle Filiallen schließen zu dürfen und in jeder Filiale auch persönliche Kundenbetreung ( z.B. auch für Bargeldbehebung am Schalter statt am Automaten ) anzubieten.
Eine wichtige Form der “Vermeidung von Exclusion” wäre für zu definierende Dienste/ Leistungen des “täglichen Bedarfes” ( täglicher Einkauf, Bankgeschäfte, Reparaturdienstleistungen … ) festzuschreiben, dass diese Leistungen immer auch für nicht in der “Digitalen Welt” beheimatete Mitbürger zu gleichen Konditionen, wie den “Einwohnern der Digitalen Welt” zugänglich bleiben sollten – gleiche Preise und Angebote im Online-Shop und im physischen Geschäftslokal eines Unternehmens, keine Gebühren bei Barzahlung mit Hartgeld …. also eigentlich wesentlich mehr, als nur Internet-Schulungen für ältere Personen.
Generell sollte gelten :
Internet und die damit verbundenen – ohnehin nicht mehr so “neuen” – Möglichkeiten sind lediglich Werkzeuge – so wie es vielleicht in früheren Zeiten die Schreibmaschine, der Fernschreiber, die Tisch-Rechenmaschine einmal waren.
Der Umgang mit Werkzeugen will gelernt sein, unsachgemäßer Umgang birgt Gefahren und kann zu Verletzungen führen.
Es braucht auch die Fachleute/Firmen zur Herstellung/Wartung und Weiterentwicklung dieser Werkzeuge.
Sich aber von einem Werkzeug Wunder erwarten zu wollen, hat mit verantwortungsvollem Umgang mit Werkzeugen jedoch nichts zu tun.
http://derstandard.at/2000028277359/Online-Antrag-hilft-Gebuehren-Sparen
Online-Antrag hilft Gebühren sparen
vvvvvv
Ab 1. Jänner werden die Bundesgebühren für diverse Anträge um 40 Prozent günstiger, wenn man sie online bezahlt. So sind dann etwa für eine Geburtsurkunde nur noch 8,60 Euro zu entrichten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Antrag mit der Handy-Signatur oder Bürgerkarte erfolgt. Vor allem erstere erfreut sich immer größerer Beliebtheit.
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Genau so wird die Spaltung der Bevölkerung in Internet-Affine und Internet-Phobe noch mehr vertieft !
Von Beliebtheit der Handysignatur kann doch wohl nicht die Rede sein – eher schon von Zwang – da z.B. auch die Kontrolle über die eigenen Patientendaten in ELGA nur über diese Technologie “Bürgerkarte am Handy” möglich ist.
Und eine derartige Vorgangsweise- gesplittete Gebühren – je nach Art des Zuganges widerspricht den Bemühungen, Exclusion durch Internet-Technologien zu vermeiden und führt unter Umständen zu noch mehr Internet-Betrugsgfällen, weil sich nun unsichere/uninformierte Mitbürger gezwungen sehen, sich auch dieser Technologien ( Bezahlen über Internet) zu bedienen, ohne aber den sicheren Umgang mit diesen Technologien zu beherrschen oder die erforderlichen Prozessabläufe (und möglichen Gefahren) für sicheren Zahlungsverkehr im Internet auch nur ungefähr zu kennen .
Der Zugang zu jeder Art von – gerade auch öffentlicher – Dienstleistung, sollte daher für alle Bürger zu gleichen Bedingungen – und unabhängig von der Benutzung bestimmter Technologien – möglich sein.
Daher sollte auch die Höhe der Gebühren nicht von der verwendeten Technologie für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen abhängig gemacht werden !