Vorige Woche gab es große Aufregung darüber dass über das neue Urheberrecht in der EU, dass viele kleine Verbesserungen für die digitale Welt bringen wird – auch die Panoramafreiheit (also das Recht im Öffentlichen Raum beliebig fotografieren zu können ohne eine Urheberrechtsverletzung durch Ablichtung von urheberrechtlich geschützten Fassaden oder Skulpturen zu begehen) bleibt unverändert nationales Recht. In Österreich – wo die Panaoramafreiheit besteht bleibt sie erhalten, aber auch in Italien wo sie nicht besteht wird sie nicht eingeführt. Man muss also auch wie schon derzeit aupfassen wenn man im Urlaub ist, welches lokale Nationale Recht gilt. Bei der Panoramafreiheit bleibt alles wie es ist.
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Werner Illsinger ist systemischer Coach, Unternehmensberater sowie Lektor an der FH-Kärnten. Sein Herzensanliegen ist es, dass Arbeit Spaß macht.
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