Julia Reda

Julia Reda – von Tobias M. Eckrich (c) ccby

EU Urheberrechtsreform

Der Bericht der Berichterstatterin des Europaparlaments Julia Reda (Piraten) wurde eine bearbeitete Fassung mit einer Breiten Mehrheit im Rechtsausschuß angenommen. Abgelehnt wurde der der Bericht nur von zwei Front National Abgeordneten die sich mit der FPÖ jetzt in einer Fraktion befinden. Das ist ein großer Fortschritt. Es gibt aber auch einen Wermuthstropfen.

Der Bericht ist ein Fortschritt für die Entwicklung des Copyrights in der EU und hebt viele Entwicklungen im Urheberrecht auf das Niveau von 2015. Zum ersten mal berücksichtigt dieser Bericht nicht die Anliegen der Wirtschaft alleine und führt neue Schwellen zum Schutz der Rechteinhaber ein, sondern berüchsichtigt vor allem die Interessen der Nutzer, sowie der Wissenschaft und Lehre.

Um einen Breiten Konsens zu erzielen mussten jedoch auch viele Abstriche gemacht werden. Etwa bei den Schutzfristen (wie lange nach dem Tode gebührt einem Urheber und dessen Nachfahren das Urheberrecht). Auch wird es kein vollständig vereinheitliches Europäisches Urheberrecht geben. Und Werke von Regierungen, Parlamenten und Gerichten werden auch weiterhin urhberrechtlich (vor dem eigenen Volk) geschützt.

Panoramafreiheit

Die größte Niederlage gab es aber bei der Panoramafreiheit. Dabei geht es darum, dass wenn jemand ein Foto im öffentlichen Raum macht, er dabei die Urhberrechte von Gebäuden und Statuen berüchsichtigen muss. In Zukunft soll es nur noch bei einer nicht kommerziellen Nutzung gestattet sein, Fotos zu machen, bei denen die Rechte der Urheber (des Architekten, des Bildhauers) betroffen sind. Sollte doch kein Problem sein – privat verdient man ja kein Geld mit den Urlaubsfotos. Aber: Wenn jemand solche Fotos z.B. auf Facebook hochlädt, dann muss er die gewerblichen Nutzungsrechte für dieses Foto besitzen (Punkt 5.1 der Nutzungsbedingungen). Und mit dem Upload tritt er sämliche kommerziellen Nutzungsrechte an Facebook ab (Punkt 9.1 der Facebook Nutzungsbedingungen). Du schenkst also das Foto Facebook inklusive aller Rechte. Das kannst Du aber nur wenn du die Rechte besitzt.

Im schlimmsten Fall kann Dich also ein Architekt, oder ein Bildhauer oder dessen Nachkommen wenn er weniger als 70 Jahre tot ist – verklagen, wenn Du ein Foto eines Gebäudes oder einer Skulptur auf Facebook hochlädst.

Die genauen Hintergründe der Panoramafreiheit finden sich hier

der Bericht über den Reda Report:

Reda Report angenommen – eine Wende in der EU Urheberrechtsdebatte