Mit großer Besorgnis haben wir den geplanten Gesetzesentwurf zur Kenntnis genommen, den die Regierung Anfang Juli nach einem verkürzten Verfahren und ohne ausreichende Diskussion im Parlament beschließen lassen will.

Der Entwurf zur Änderung der Strafprozessordnung sieht vor, dass bei der Sicherung von Mobiltelefonen und ihrer Auswertung eine Machtverschiebung von den Staatsanwaltschaften zur Polizei stattfindet. Das widerspricht dem Grundsatz der Strafprozessordnung, wonach die Staatsanwaltschaft immer die strafrechtlichen Ermittlungen leitet. Mit dem Entwurf werden auch die Befugnisse der Staatsanwaltschaften in den heiklen politischen Strafverfahren zugunsten der Polizei eingeschränkt. Der bereits im Justizausschuss beschlossene Entwurf sieht vor, den Zugriff auf elektronische Beweismittel wie Handy-Chats zu beschränken und ausschließlich der Kriminalpolizei die Sicherstellung und Auswertung solcher Daten zu überlassen. Dies würde die Arbeit aller Staatsanwaltschaften, aber insbesondere der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die in den letzten Jahren maßgeblich zur Aufdeckung von Korruptionsskandalen beigetragen hat, massiv behindern.

Ohne den umfassenden Zugriff der WKStA auf die elektronischen Daten hätten viele der jüngsten Skandale niemals das Licht der Öffentlichkeit erblickt  – die WKStA fand Daten, die die Polizei übersehen hatte. Künftig bedarf die Sicherstellung und Auswertung von elektronischen Daten (Mobiltelefonen) einer gerichtlichen Bewilligung. Das war eine Forderung des Verfassungsgerichtshofs, mit der alle Expert:innen übereinstimmen. Die Regierung nutzt nun aber die notwendige Gesetzesreparatur, um dazu gleich eine Machtverschiebung von der Justiz zur Polizei vorzunehmen. Das gefährdet die in den letzten Jahren erfolgreiche Korruptionbekämpfung. Die komplizierten neuen Regelungen werden nach Expert:inneneinschätzung zugleich die Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften bei Ermittlungen wegen Internetbetrugs, Drogenhandels, Schlepperei und Kinderpornographie erschweren bis lahmlegen.

Unsere Forderungen:

    1. Erhalt der Befugnisse der Staatsanwaltschaften: Die WKStA und alle anderen Staatsanwaltschaften müssen weiterhin uneingeschränkten Zugriff auf elektronische Beweismittel haben, um ihre Arbeit effektiv und unabhängig durchführen zu können. WKStA und Staatsanwaltschaften müssen weiterhin die uneingeschränkte Leitung der strafrechtlichen Ermittlungen haben und dürfen nicht der Polizei untergeordnet werden.

    1. Stärkung der Korruptionsbekämpfung: Statt die Ermittlungen zu behindern, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Korruptionsbekämpfung in Österreich zu stärken und die Transparenz zu erhöhen.

    1. Längere Begutachtungsfrist: Die derzeit ungewöhnlich kurze Begutachtungsfrist des Gesetzes muss verlängert werden, um eine umfassende öffentliche Debatte und Experten:innenmeinungen einzuholen. Der Entwurf muss von der Tagesordnung des Juli-Plenums genommen werden, um eine seriöse Diskussion zu ermöglichen und die Eingriffe in die Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaften rückgängig zu machen.

Die Justiz und insbesonders die WKStA haben in Zeiten hoher Korruption wesentliche Aufdeckungsarbeit geleistet. Es kann nicht sein, dass die Regierung künftig über die Polizei die Ermittlungen überwacht und sich selbst kontrolliert. Eine Einschränkung der Befugnisse der Staatsanwaltschaften verhindert nicht nur eine effiziente Korruptionsbekämpfung, sie erschüttert auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Justiz und Rechtsstaat.

Unterzeichnen Sie diese Petition und setzen Sie ein Zeichen für die Unabhängigkeit unserer Justiz und gegen Korruption in Österreich.

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