{"id":9096,"date":"2016-05-14T10:57:35","date_gmt":"2016-05-14T08:57:35","guid":{"rendered":"https:\/\/press.ccc.at\/dsnew\/?p=9096"},"modified":"2020-10-01T19:46:55","modified_gmt":"2020-10-01T17:46:55","slug":"stellungnahme-zum-staatstrojaner","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/digisociety.ngo\/2016\/05\/14\/stellungnahme-zum-staatstrojaner\/","title":{"rendered":"Stellungnahme zum “Staatstrojaner”"},"content":{"rendered":"
Unser Experte und Vizepr\u00e4sident Roland Giersig hat eine Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz ge\u00e4ndert werden (192\/ME) soll verfasst. In dem Gesetz geht es um die Einf\u00fchrung einer staatlichen Spionagesoftware (aka Staatstrojaner) mit denen Computer von Verd\u00e4chtigen \u00fcberwacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n
Eine Hausdurchsuchung ist im Normalfall eine f\u00fcr den Verd\u00e4chtigen offen durchgef\u00fchrte \u00dcberwachungsma\u00dfnahme. Die Durchsuchung eines Computers ist absolut damit vergleichbar, nur soll diese im geheimen durchgef\u00fchrt werden, was grundrechtlich h\u00f6chst bedenklich ist. Auch m\u00fcssen beim Einspielen des “Staatstrojaner” bestehende Sicherheitsl\u00fccken oder Schwachstellen der Systeme ausgen\u00fctzt werden. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden haben daher ein veritables Interesse daran, dass diese L\u00fccken nicht geschlossen werden, was jedoch der staatlichen Verpflichtung zumSchutz der Bev\u00f6lkerung gegen – auch digitale – Bedrohungen widerspricht.<\/p>\n
Der Gesetztesentwurf sieht vor, dass die \u00fcberwachten Personen (der Betroffene selbst, aber auch alle Kommunikationspartner) im Nachhinein von der Ma\u00dfnahme informiert werden. Wir k\u00f6nnen uns nicht vorstellen, wie das funktionieren soll, wenn die Kommunikationspartner vermutlich nicht einmal als Personen klar identifiziert werden k\u00f6nnen, nur \u00fcber Pseudonyme bekannt und teilweise im Ausland leben.<\/p>\n
Andere Probleme ergeben sich durch Updates der Computersoftware, die Schwierigkeit der Anpassung an eine F\u00fclle von Kommunikationssoftware. Auch die Finanzierung u.v.a.m. werfen Fragen auf.<\/p>\n
Die Digital Society empfiehlt daher diesen Gesetzesentwurf zur\u00fcckzuziehen und vor einer Neuauflage zu \u00fcberlegen, ob nicht gelindere Methoden auch zum Ziel f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n