{"id":887,"date":"2015-05-25T14:15:31","date_gmt":"2015-05-25T12:15:31","guid":{"rendered":"http:\/\/press.ccc.at\/dsnew\/?p=887"},"modified":"2021-08-10T10:20:35","modified_gmt":"2021-08-10T08:20:35","slug":"staatsschutzgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/digisociety.ngo\/2015\/05\/25\/staatsschutzgesetz\/","title":{"rendered":"Polizeistaat? Das neue Staatsschutzgesetz"},"content":{"rendered":"
Mosaik (Angelika Adensamer und Maria Sagmeister) <\/strong>haben die Neuerungen des Staatsschutzgesetzes zusammengefasst. Seit dem NEOS Lab wissen wir ja, dass das Staatschutzgesetz nicht uns (die B\u00fcrger) sch\u00fctzen soll, sondern dass das Staatsschutzgestz den Staat vor den B\u00fcrgern sch\u00fctzen soll.<\/p>\n In dieser Zusammenfassung kann man lesen, was alles mit dem Staatsschutzgesetz auf uns zukommt. Habt ihr schon einmal ein Computerprogramm mi\u00dfbr\u00e4uchlich verwendet (sic!) das ist in Zukunft Staatsgef\u00e4hrdend. Es wird ein ganze Reihe neuer Ermittlungsmethoden vorgesehen. Nicht nur die vielzitierten V-M\u00e4nner – sondern auch:<\/p>\n Also fast alles was einzeln jetzt schon bek\u00e4mpft wird, wird dem Staatsschutz auf Zuruf erlaubt. Ohne Richterliche Anordnung und ohne konkreten Tatverdacht. Die Frage die bleibt ist: “Wer sch\u00fctzt die B\u00fcrger vor dem Staatsschutz” – oder anders formuliert: “Wer kontrolliert den Staatsschutz”? Wieder ein Bereich wo Gerichte und teilweise das Parlament ausgehebelt wird.<\/p>\n\n