{"id":34658,"date":"2022-09-13T17:06:05","date_gmt":"2022-09-13T15:06:05","guid":{"rendered":"https:\/\/digisociety.ngo\/?p=34658"},"modified":"2022-09-13T18:26:38","modified_gmt":"2022-09-13T16:26:38","slug":"digital-society-bringt-sachverhaltsdarstellung-bei-der-staatanwaltschaft-wien-wegen-der-causa-google-fonts-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/digisociety.ngo\/2022\/09\/13\/digital-society-bringt-sachverhaltsdarstellung-bei-der-staatanwaltschaft-wien-wegen-der-causa-google-fonts-ein\/","title":{"rendered":"Digital Society bringt Sachverhaltsdarstellung bei der Staatanwaltschaft Wien wegen der Causa Google Fonts ein"},"content":{"rendered":"[et_pb_section fb_built=”1″ _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” global_colors_info=”{}”][et_pb_row column_structure=”2_3,1_3″ _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” global_colors_info=”{}”][et_pb_column type=”2_3″ _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” global_colors_info=”{}”][et_pb_text _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” global_colors_info=”{}”]

Die Digital Society hat eine Reihe an Beschwerden \u00fcber die Aussendung der Abmahnungen \u00fcber die Verwendung von Google Fonts durch Herrn Rechtsanwalt Hohenecker von Mitgliedern und anderen Betroffenen erhalten. Wir sind den Beschwerden nachgegangen und haben die Informationen analysiert. Dadurch sind wir zur Erkenntnis gekommen, dass hier ein m\u00f6glicherweise schweres Betrugsdelikt vorliegen k\u00f6nnte. Diesen Sachverhalt haben wir der Staatsanwaltschaft angezeigt.\u00a0<\/span><\/span><\/p>\n

Beim Betrug t\u00e4uscht die T\u00e4terin\/der T\u00e4ter das Opfer bewusst \u00fcber Tatsachen. Diese T\u00e4uschung hat einen Irrtum der get\u00e4uschten Person zur Folge, welcher ihr Person <\/span>einen Verm\u00f6gensschaden zuf\u00fcgt und zu einer unrechtm\u00e4\u00dfigen Bereicherung der T\u00e4terin\/des T\u00e4ters (oder anderer Personen) f\u00fchrt. Wir sehen in diesem Falle alle Tatbestandteile erf\u00fcllt. Im Folgenden fassen wir unsere Argumente aus der Sachverhaltsdarstellung kurz zusammen: <\/span><\/span><\/p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=”1_3″ _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” global_colors_info=”{}”][et_pb_image src=”https:\/\/digisociety.ngo\/wp-content\/uploads\/sites\/23\/2022\/09\/Sachverhaltsdarstellung-3d-2.jpg” alt=”Symbolbild Sachverhaltsdarstellung” title_text=”Sachverhaltsdarstellung-3d-2″ _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” hover_enabled=”0″ global_colors_info=”{}” sticky_enabled=”0″ max_width=”67%”][\/et_pb_image][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” global_colors_info=”{}”][et_pb_column type=”4_4″ _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” global_colors_info=”{}”][et_pb_text _builder_version=”4.18.0″ _module_preset=”default” global_colors_info=”{}”]

\u00a0Vors\u00e4tzliche T\u00e4uschung und m\u00f6gliche Bereicherungsabsicht<\/span><\/h3>\n

Frau Z.<\/span> und Herr <\/span>RA H.<\/span> haben in einer Anzahl von versendeten Abmahnungen Behauptungen aufgestellt, die objektiv unrichtig sind. Diese Behauptungen sind geeignet, Dritte \u00fcber das Vorliegen einer Rechtsverletzung zu t\u00e4uschen und dazu zu bewegen, den in den Abmahnungen geforderten Betrag von EUR 190 zu bezahlen und somit einen finanziellen Schaden hervorzurufen. Der Betrag war dazu bestimmt, direkt Frau Z. und RA H. zuzuflie\u00dfen und diese zu bereichern.<\/span><\/p>\n

Gro\u00dfe Anzahl an Betroffenen und Wiederholungsabsicht<\/span><\/h3>\n

Die Abmahnungen wurden in gro\u00dfer Zahl und in mehreren Wellen ausgesendet, die sich von Juni bis August 2022 erstreckten. An die 1000 Abgemahnte haben sich in einem Forum gemeldet, die Salzburger Nachrichten sprechen in einem Artikel ger\u00fcchteweise von 50.000 Aussendungen. Jede der Abmahnungen hat eine Zahlung von EUR 190 gefordert, was zu einer Schadenssumme f\u00fchrt, die mindestens EUR 190.000 betr\u00e4gt. Eine Schadensumme von EUR 300.000 wird ab etwa 1.600 ausgesendeten Abmahnungen erreicht, welche laut Presseberichten erreicht worden sein sollte. Weiters gibt es Beweise, dass die Kontaktadressen der Abzumahnenden automatisiert aus den Webseiten ausgelesen wurden, was eine Wiederholungsabsicht nahelegt. Durch das wiederholte Aussenden ergibt sich, dass der Betrug gewerbsm\u00e4\u00dfig durchgef\u00fchrt wurde.
<\/span><\/p>\n

Die uns vorliegenden Abmahnungen<\/span> <\/span>sind identischen Inhalts und unterscheiden sich nur durch die Daten der abgemahnten Person (inklusive Webseite), durch die angegebene IP-Adresse und durch zwei Screenshot, die als “Beweis” beigef\u00fcgt werden. Diese Briefe wurden dem Anschein nach vollautomatisch als Serienbriefe gedruckt.\u00a0
<\/span><\/span><\/p>\n

Unrichtige Behauptungen<\/span><\/h3>\n

Die objektiv unrichtigen Behauptungen, die zur T\u00e4uschung der Opfer gef\u00fchrt haben, sind teilweise offensichtlich erkennbar und w\u00e4ren jedem Menschen bei auch nur oberfl\u00e4chlicher Kontrolle der Schreiben aufgefallen. Viele weitere objektiv unrichtige Behauptungen w\u00e4ren bei einer sorgf\u00e4ltigen Kontrolle der Details aufgefallen, die in ihrem Sorgfaltsgrad bei der Schwere der Anschuldigungen angemessen gewesen w\u00e4re. Durch die Unterlassung einer auch nur oberfl\u00e4chlichen Kontrolle haben Frau <\/span>Z. und RA H. es billigend in Kauf genommen, dass die Abmahnungen objektiv unrichtige Behauptungen enthalten und daher zumindest bedingt vors\u00e4tzlich gehandelt.<\/span><\/p>\n

Es haben sich in der Folge \u00fcber 60 Betroffene bei uns gemeldet. Davon haben uns 8 Betroffene ihre Logdateien zur Analyse \u00fcbersendet, in denen die abgemahnten Anfragen auch zu finden waren.<\/span><\/p>\n

Es wurden bei den betroffenen Abgemahnten deren Webserver-Zugriffprotokolle daraufhin analysiert, welche Abfragen tats\u00e4chlich von der jeweils angegebenen IP-Adresse zu welchem Zeitpunkt get\u00e4tigt wurden. Weiters wurde analysiert, welche anderen verd\u00e4chtigen Zugriffe rund um diese Abfragen get\u00e4tigt wurden. Zuletzt wurde die tats\u00e4chliche Konfiguration der jeweiligen Webseite festgestellt sowie, ob durch die Konfiguration tats\u00e4chlich eine Weitergabe der IP-Adresse m\u00f6glich ist.<\/span><\/p>\n

Dabei ergeben sich eine Reihe von Widerspr\u00fcchen zu den Behauptungen in der Abmahnung.<\/span><\/p>\n

    \n
  1. Auf einigen Webseiten von Abgemahnten ist die behauptete Weitergabe der IP-Adresse via Verwendung von Google Fonts technisch gar nicht m\u00f6glich. Auf diesen Webseiten werden die Google Fonts direkt von der Webseite der Abgemahnten ausgeliefert. Dadurch erf\u00e4hrt Google nichts vom Zugriff auf die Fonts.<\/li>\n
  2. Auf manchen der vorgelegten Screenshots sind Umst\u00e4nde zu sehen, die kein vern\u00fcnftiger Mensch als Beweis vorlegen w\u00fcrde. Das sind beispielhaft:\n