{"id":27266,"date":"2021-01-29T13:17:11","date_gmt":"2021-01-29T12:17:11","guid":{"rendered":"https:\/\/digisociety.ngo\/?p=27266"},"modified":"2021-08-25T19:12:46","modified_gmt":"2021-08-25T17:12:46","slug":"homeoffice-gesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/digisociety.ngo\/2021\/01\/29\/homeoffice-gesetz\/","title":{"rendered":"Was steht im neuen Homeoffice-Gesetz?"},"content":{"rendered":"

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Diese Woche kam endlich die lang erwartete Einigung f\u00fcr die Regelungen zum Homeoffice zustande. Was wurde nun geregelt?<\/p>\n

Arbeitsrecht<\/h2>\n

S\u00e4mtliche Bestimmungen des Arbeitszeit<\/a>- und Arbeitsruhegesetzes behalten auch im Homeoffice ihre G\u00fcltigkeit bzw.<\/p>\n

DienstnehmerInnenschutz<\/h2>\n

Die Arbeitnehmerschutzregelungen\u00a0\u00a0ASchG und ArbIG gelten auch im Homeoffice unver\u00e4ndert. Es wird verankert, dass das Arbeitsinspektorat kein Betretungsrecht f\u00fcr Privatwohnungen besitzt. Die DienstnehmerInnen sind vor Aufnahme der Arbeit im Homeoffcie\u00a0 von der Dienstgeberin \u00fcber die Erfordernisse der Arbeitsplatzgestaltung zu unterweisen. Dazu wird von Sozialpartnern und dem Bundesministerium f\u00fcr Arbeit ein Leitfaden entwickelt.<\/p>\n

Die gro\u00dfe Frage ist, wie man hier Menschen helfen kann, die in vielen F\u00e4llen am K\u00fcchentisch arbeiten, weil sonst keine ad\u00e4quate Umgebung vorhanden ist. Bei vielen Familien die auf engem Raum leben ist die Schaffung eines vern\u00fcnftigen Arbeitsplatzes zu Hause nicht m\u00f6glich. Hier wird auch eine Unterweisung, was wie theoretisch zu machen ist, nicht helfen.<\/p>\n

Arbeitsmittel<\/h2>\n

DienstgeberInnen haben ArbeitnehmerInnen die f\u00fcr die Arbeit im Homeoffice erforderlichen digitalen Arbeitsmittel inkl. der Datenverbindung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Es kann aber auch die (Mit-)Verwendung von mitarbeitereigenen Arbeitsmitteln vereinbart werden. Hierf\u00fcr ist eine angemessene Abgeltung zu leisten.<\/p>\n

Hier ist zu bef\u00fcrchten, dass DienstgeberInnen der Einfachheit halber mobile Datenverbindungen zur Verf\u00fcgung stellen. Es hat sich schon in der Corona-Krise gezeigt, das diese f\u00fcr Videokonferenzen und andere st\u00e4rkere Belastungen nicht so gut wie kabelgebundene Verbindungen funktionieren. Sinnvoller w\u00e4re hier die gemeinsame Nutzung einer festen Datenverbindung (DSL, Kabelfernsehen oder am besten Glasfaser).<\/p>\n

Vereinbarung zwischen DienstgeberInnen un DienstnehmernInnen<\/h2>\n

Bei geeigneten T\u00e4tigkeiten k\u00f6nnen DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen vereinbaren, dass die vereinbarte Arbeitszeit<\/a> zur G\u00e4nze oder zum Teil von zu Hause aus erbracht wird. Diese Vereinbarung ist schriftlich abzuschlie\u00dfen und kann aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden. Die Sozialpartner werden hierf\u00fcr eine Mustervereinbarung entwerfen.<\/p>\n

Aus meiner Sicht w\u00e4re eine gesetzliche Verpflichtung des Dienstgebers sinnvoll, sobald die T\u00e4tigkeiten daf\u00fcr hinreichend geeignet sind. Ich merke in vielen Gespr\u00e4chen mit F\u00fchrungskr\u00e4ften, dass hier noch immer erhebliche Skepsis herrscht, ob die ArbeitnehmerInnen im Homeoffice tats\u00e4chlich produktiv sind. Hier herrscht noch immer eine kr\u00e4ftige Portion Misstrauen vor. Es hat sich aber in der Praxis gezeigt, dass bei motivierten Mitarbeitenden die Produktivit\u00e4t im Homeoffice wegen der Flexibilit\u00e4t sogar deutlich h\u00f6her ist als im B\u00fcro. Es liegt hier also vor allem an den F\u00fchrungskr\u00e4ften im Unternehmen, ein vern\u00fcnftiges Betriebsklima zu schaffen und ihren Mitarbeitenden einen entsprechenden Vertrauensvorschuss einzur\u00e4umen.<\/p>\n

Steuerrecht<\/h2>\n

Im Steuerrecht wird k\u00fcnftig die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln f\u00fcr MitarbeiterInnen im Homeoffice bis zu maximal 300 \u20ac pro Jahr nicht als Sachleistung angerechnet, sodass daf\u00fcr keine Lohnsteuer zu bezahlen ist.<\/p>\n

Aus meiner pers\u00f6nlichen Sicht ist diese Grenze geradezu l\u00e4cherlich niedrig. Mit dieser Summe lassen sich gerade einmal die anteiligen Internet-Kosten abgelten, aber kaum sonst notwendige Ger\u00e4tschaften.<\/p>\n

Anschaffungen f\u00fcr Ausstattung im Homeoffice seitens des Dienstnehmers sollen ebenfalls bis zu \u20ac 300,– im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) als Werbungskosten geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n

Betriebsvereinbarungen<\/h2>\n

Falls das betroffene Unternehmen einen Betriebsrat hat, kann f\u00fcr die Organisation des Homeoffice eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen und eine allgemein g\u00fcltige Regelung vereinbart werden. Dazu soll \u00a7 97 des ArbVG entsprechend angepasst werden.<\/p>\n

Versicherungen<\/h2>\n

Die Regelungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes behalten auch im Homeoffice ihre G\u00fcltigkeit. Allerdings sind hier durch die enge Verflechtung mit dem Privatleben Streitigkeiten vorprogrammiert. Wenn der Hund wichtige Arbeitsdokumente frisst oder die Kinder ein Cola \u00fcber das Firmennotebook sch\u00fctten, dann hat die ArbeitnehmerIn daf\u00fcr zu haften.<\/p>\n

Die aktuelle Unfallversicherungs-Regelung der Corona-Krise soll ins Dauerrecht \u00fcbernommen werden. Allerdings sind F\u00e4lle des \u00a7 175 Abs 2 Z 7 ASVG (Befriedigung lebensnotwendiger Bed\u00fcrfnisse sowie diesbez\u00fcgliche Wege) von der Qualifizierung als Arbeitsunf\u00e4lle auszunehmen. Die genaue rechtliche Ausgestaltung wird vom Bundesministerium f\u00fcr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gepr\u00fcft und erarbeitet.<\/p>\n

N\u00e4chste Schritte<\/h2>\n

Die Gesetzestexte werden derzeit formuliert. Danach werden die Gesetzte dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt. Die oben genannten Vereinbarungen werden bis sp\u00e4testens Ende 2022 evaluiert und wenn n\u00f6tig entsprechend angepasst.<\/p>\n

Wir besch\u00e4ftigen uns in unseren n\u00e4chsten zwei Digitalks damit, ob diese vorgeschlagenen Regelungen ausreichend f\u00fcr die neue Arbeitswelt sind oder ob es hier noch Handlungsbedarf gibt.<\/p>\n\n\n\n
<\/strong><\/td>\n24.02.2021<\/strong>
18:30 \u2013 21:00<\/strong><\/td>\n
New Work \u2013 Gesellschaftliche Herausforderungen durch die digitale Transformation<\/a><\/strong>
Ort: Online
<\/i>F\u00fcr digital Interessierte<\/i><\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n

Digitale Transformation<\/h3>\n

Die Digitale\u00a0Transformation<\/strong>\u00a0oder auch \u201eDigitaler Wandel\u201c bezeichnet einen fortlaufenden, in digitalen Technologien<\/a> begr\u00fcndeten\u00a0Ver\u00e4nderungsprozess<\/strong>, der die gesamte\u00a0Gesellschaft<\/strong>\u00a0und<\/strong>\u00a0besonders auch\u00a0Unternehmen betrifft<\/strong>.<\/p>\n

Es geht um den Ver\u00e4nderungsprozess, der durch digitale Technologien<\/a> verursacht wird, der dadurch Probleme aufwirft, bei dem jedoch digitale Technologien<\/a> auch L\u00f6sungsans\u00e4tze bieten k\u00f6nnen. Die wichtigen Themen sind hier Strategie, F\u00fchrung, Innovation, Agilit\u00e4t und Unternehmenskultur<\/strong>.<\/p>\n

Digital Society: Ihr Lotse in der digitalen Transformation<\/h3>\n

Die Digital Society ist ein\u00a0gemeinn\u00fctziger Verein <\/strong>und bietet Veranstaltungen<\/a> als neutrale Plattform zum offenen Austausch<\/strong>\u00a0ohne Verkaufsinteresse\u00a0<\/strong>f\u00fcr digitale Produkte und Dienstleistungen. Daher sind bei unseren Veranstaltungen<\/a> Beratungsunternehmen von einer aktiven Teilnahme ausgeschlossen. Wir bieten Ihnen:<\/p>\n