{"id":19442,"date":"2018-05-14T23:15:18","date_gmt":"2018-05-14T21:15:18","guid":{"rendered":"https:\/\/press.ccc.at\/dsnew\/?p=19442"},"modified":"2021-08-24T07:25:25","modified_gmt":"2021-08-24T05:25:25","slug":"dsgvo-konformes-fotografieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/digisociety.ngo\/2018\/05\/14\/dsgvo-konformes-fotografieren\/","title":{"rendered":"DSGVO-konformes Fotografieren"},"content":{"rendered":"
[et_pb_section fb_built=”1″ _builder_version=”3.22″ global_colors_info=”{}”][et_pb_row _builder_version=”3.25″ background_size=”initial” background_position=”top_left” background_repeat=”repeat” global_colors_info=”{}”][et_pb_column type=”4_4″ _builder_version=”3.25″ custom_padding=”|||” global_colors_info=”{}” custom_padding__hover=”|||”][et_pb_text _builder_version=”3.27.4″ background_size=”initial” background_position=”top_left” background_repeat=”repeat” global_colors_info=”{}”]<\/a>Momentan kursieren wahre Horror-Meldungen \u00fcber die Auswirkungen der Datenschutz<\/a>-Grundverordnung auf Fotografen. Werden Gesichter fotografiert, so stellt das eine Speicherung von personenbezogenen Daten dar, auf die die DSGVO anwendbar ist. Vielen macht das Angst, weil sie f\u00fcrchten, dass sie nun von jeder fotografierten Person eine Einwilligung einholen m\u00fcssen, was gerade auf Massenveranstaltungen schier unm\u00f6glich erscheint. Einige drohen frustriert, das Fotografieren gar ganz sein zu lassen. Dabei ist alles gar nicht so schlimm.<\/p>\n <\/p>\n Die DSGVO macht explizit eine Ausnahme f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Bereich. Fotografiert man also ohne einen Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit, so ist die DSGVO nicht anwendbar. Tante Erna muss also nicht f\u00fcrchten, f\u00fcr ihre im Familienkreis hochgef\u00fcrchteten Schnappsch\u00fcsse von diversen Familienfeiern abgestraft zu werden (auch wenn ihr das einige w\u00fcnschen w\u00fcrden).<\/p>\n Achtung:<\/span><\/strong> wer den Beruf des Fotografen aus\u00fcbt hat hier ein Problem, da es auch eine berufliche T\u00e4tigkeit sein kann, wenn er unentgeltlich arbeitet. Bei der eigenen Familienfeier wird es keine Probleme geben, aber wer aus Gefallen im Freundeskreis fotografiert (“weil er es ja so gut kann”), sollte besser die Regeln f\u00fcr Profis einhalten, sicher ist sicher.<\/p>\n Sobald sich ein beruflicher oder wirtschaftlicher Bezug ergibt, ist die DSGVO anwendbar. “Beruflich” meint nicht nur jene, die den Beruf des Fotografen aus\u00fcben sondern alle, die in ihrem Beruf Fotos machen, zB zu Dokumentationszwecken. Das trifft Architekten, Baumeister und KFZ-Werkst\u00e4tten gleicherma\u00dfen. Und viele andere auch. Wer hier aufpasst dass keine Personen oder zumindest keine Gesichter am Foto erkennbar sind, erspart sich viel unn\u00f6tige M\u00fche.<\/p>\n Um konform mit der DSGVO zu sein sind zwei Punkte essenziell: man braucht einen Rechtsgrund<\/a> f\u00fcr die Verarbeitung bzw. Speicherung der Fotos und man muss den Informationspflichten<\/a> nachkommen. Dazu weiter unten mehr. Zuvor aber noch ein Tipp:<\/p>\n Verarbeitet man keine personenbezogenen Daten, dann ist die DSGVO nicht anwendbar.<\/em><\/p>\n Das gilt auch explizit f\u00fcr anonymisierte Daten, also Daten, die einmal personenbezogen waren und bei denen der Personenbezug entfernt wurde.<\/p>\nPrivates Fotografieren<\/h2>\n
Professionelles Fotografieren<\/h2>\n