{"id":19345,"date":"2018-04-13T14:26:33","date_gmt":"2018-04-13T12:26:33","guid":{"rendered":"https:\/\/press.ccc.at\/dsnew\/?p=19345"},"modified":"2019-07-06T12:04:11","modified_gmt":"2019-07-06T10:04:11","slug":"dsgvo-konformer-e-mail-verkehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/digisociety.ngo\/2018\/04\/13\/dsgvo-konformer-e-mail-verkehr\/","title":{"rendered":"DSGVO-konformer E-Mail-Verkehr"},"content":{"rendered":"
<\/a>Die Datenschutz<\/a>-Grundverordnung schreibt vor, dass betroffene Personen \u00fcber eine etwaige Datenverarbeitung zu informieren sind. Speichert man also den E-Mail-Verkehr bei Kundenabfragen ab (zB in einem CRM) so sind die Vorgaben der DSGVO zu befolgen.<\/p>\n Wie das f\u00fcr einen einfachen E-Mail-Verkehr aussehen kann wird in diesem Beitrag kurz beschrieben.<\/p>\n Beim ersten Kontakt muss<\/strong> den Betroffenen direkt<\/strong> mitgeteilt werden<\/p>\n Wichtig ist, dass diese Informationen tats\u00e4chlich direkt<\/strong> in der Antwort-Mail zu lesen sind und nicht hinter einem Link<\/em> o.\u00c4. versteckt werden. Hingegen k\u00f6nnen die weiteren Informationen, die die DSGVO fordert, in der Datenschutzerkl\u00e4rung stehen und man verweist nur auf diese per Link bzw. bietet an, auf Wunsch die Datenschutzerkl\u00e4rung<\/strong> per E-Mail zuzusenden. In der Datenschutzerkl\u00e4rung m\u00fcssen behandelt werden:<\/p>\n In der Praxis wird man die direkt zu gebenden Informationen in eine E-Mail-Fu\u00dfzeile<\/strong> verpacken. Hier ein Beispiel, wie so eine E-Mail-Fu\u00dfzeile aussehen k\u00f6nnte:<\/p>\n Um mit Ihnen in Kontakt bleiben zu k\u00f6nnen speichern wir Ihre E-Mail-Adresse und Ihren Namen in unserer elektronischen Adresskartei. Die Rechtsgrundlage daf\u00fcr ergibt sich aus Ihrer Zustimmung oder aus unserer (vor)vertraglichen Gesch\u00e4ftsbeziehung. Verantwortliche Person ist <Verantwortlicher>, die sie unter verantwortlicher@company.com erreichen k\u00f6nnen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerkl\u00e4rung unter <Link>, die wir Ihnen auf Anfrage gerne auch per E-Mail zusenden.<\/em><\/p>\n Nach DSGVO braucht man diese Informationen nicht mehr zu \u00fcbermitteln, wenn die betroffene Person sie bereits kennt. Aber in der Praxis ist es wohl zu aufw\u00e4ndig, dar\u00fcber Buch zu f\u00fchren, wem man die Infos schon geschickt hat und wem nicht…<\/p>\n Erg\u00e4nzung:<\/em> die DSGVO gilt nicht im engen pers\u00f6nlichen und famili\u00e4ren Umfeld. Daher kann man auch weiterhin private E-Mails mit Freunden und Verwandten austauschen, ohne das oben erkl\u00e4rte Prozedere einhalten zu m\u00fcssen. Sobald es sich aber um Kontakte handelt, die nicht mehr als rein privat einzustufen sind, zB um E-Mail-Verkehr im Rahmen von Vereinst\u00e4tigkeiten, auch wenn sie unentgeltlich sind, gilt wiederum die DSGVO.<\/p>\n\n
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