{"id":19297,"date":"2018-04-05T08:14:32","date_gmt":"2018-04-05T06:14:32","guid":{"rendered":"https:\/\/press.ccc.at\/dsnew\/?p=19297"},"modified":"2021-08-24T09:20:59","modified_gmt":"2021-08-24T07:20:59","slug":"us-regierung-beschliesst-cloud-act","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/digisociety.ngo\/2018\/04\/05\/us-regierung-beschliesst-cloud-act\/","title":{"rendered":"US Regierung beschlie\u00dft CLOUD Act"},"content":{"rendered":"

[et_pb_section fb_built=”1″ _builder_version=”3.22″ global_colors_info=”{}”][et_pb_row _builder_version=”3.25″ background_size=”initial” background_position=”top_left” background_repeat=”repeat” global_colors_info=”{}”][et_pb_column type=”4_4″ _builder_version=”3.25″ custom_padding=”|||” global_colors_info=”{}” custom_padding__hover=”|||”][et_pb_text _builder_version=”3.27.4″ background_size=”initial” background_position=”top_left” background_repeat=”repeat” global_colors_info=”{}”]Die US Regierung hat Ende M\u00e4rz 2018 den CLOUD<\/a> Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) beschlossen. Dieses Gesetz regelt den Zugriff der US Strafverfolgungsbeh\u00f6rden auf Daten die im Ausland (also auch Europa) gespeichert sind. Anlass dazu waren Weigerungen von US Unternehmen Daten die in Rechenzentren in Europa gespeichert sind, auf Basis US Amerikanischer Durchsuchungsbefehle herauszugeben.<\/strong><\/p>\n

Die Vorgangsweise der US Regierung beim CLOUD<\/a> Act war dabei \u00e4hnlich wie beim \u00d6sterreichischen \u00dcberwachungspaket. Das Gesetz wurde ohne \u00f6ffentliches Hearing und weiterer Diskussion \u00fcberhastet beschlossen.<\/p>\n

Einer der F\u00e4lle die zu diesem Gesetz gef\u00fchrt haben, war Microsofts Weigerung<\/a> E-Mails eines US B\u00fcrgers, die im Microsoft CLOUD<\/a> Rechenzentrum in Irland gespeichert waren auf Basis eines Durchsuchungsbefehls f\u00fcr dessen Wohnung herauszugeben. Die US Beh\u00f6rden argumentierten, dass quasi das Rechenzentrum eine Erweiterung der Wohnung sei, und ein Durchsuchungsbefehl auf f\u00fcr Daten in Irland gelten. Microsoft verweigerte die Herausgabe und verwies darauf, dass die Durchsuchung von Daten einen Irischen Durchsuchungsbefehl bed\u00fcrfen, da sich die Daten in Irland befinden. Dieser Befehl h\u00e4tte im Zuge eines Amtshilfeersuchens an die Irischen Beh\u00f6rden beantragt werden k\u00f6nnen. Der Rechtsstreit ging nun bis vor den obersten Gerichtshof in den USA. Aber noch bevor das Gericht die Sache verhandeln konnte, wurde nun der CLOUD<\/a> Act beschlossen.<\/p>\n

Da Microsoft den CLOUD<\/a> Act als guten Kompromiss bezeichnet hat, ist davon auszugehen, dass die in diesem Fall von den US Beh\u00f6rden angeforderten Daten nun herausgegeben werden, und der strittige Fall nicht mehr vor dem obersten Gerichtshof ausjudiziert wird.<\/p>\n

Die EU Kommission, allen voran die Justizkommisarin Vera Jourova war \u00fcber die US Entscheidung entt\u00e4uscht, denn die US Regierung war seit l\u00e4ngerer Zeit mit der EU in Verhandlungen um eine gemeinsame Regelung f\u00fcr den Zugriff von Strafverfolgungsbeh\u00f6rden im Ausland zu finden. Die Kommission wollte ihre Vorschl\u00e4ge dazu Mitte April vorlegen.<\/p>\n

Weitere Informationen:<\/strong><\/span>
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A<\/a>ll you need to know about the Cloud Act (Futurism)
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USA \u00fcberfahren die EU bei der Cloud \u00dcberwachung (FM4)<\/strong><\/a>
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