{"id":16605,"date":"2017-07-12T21:09:57","date_gmt":"2017-07-12T19:09:57","guid":{"rendered":"https:\/\/press.ccc.at\/dsnew\/?p=16605"},"modified":"2021-08-24T17:57:15","modified_gmt":"2021-08-24T15:57:15","slug":"offener_brief_dsag2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/digisociety.ngo\/2017\/07\/12\/offener_brief_dsag2018\/","title":{"rendered":"Offener Brief Datenschutz Anpassungsgesetz 2018"},"content":{"rendered":"

[et_pb_section fb_built=”1″ _builder_version=”3.22″ global_colors_info=”{}”][et_pb_row _builder_version=”3.25″ background_size=”initial” background_position=”top_left” background_repeat=”repeat” global_colors_info=”{}”][et_pb_column type=”4_4″ _builder_version=”3.25″ custom_padding=”|||” global_colors_info=”{}” custom_padding__hover=”|||”][et_pb_text _builder_version=”3.27.4″ background_size=”initial” background_position=”top_left” background_repeat=”repeat” global_colors_info=”{}”]Die Digital Society hat, da die \u00d6sterreichische Bundesregierung das Datenschutzanpassungsgesetz 2018 ohne Abwarten der Begutachtungsfrist ins Parlament geschickt und dort mit erheblichen M\u00e4ngeln beschlossen wurde, folgenden Brief an den Bundespr\u00e4sidenten mit unterzeichnet:<\/p>\n


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Sehr geehrter Herr Bundespr\u00e4sident,<\/p>\n

die unterzeichnenden Verb\u00e4nde, Institutionen und Einzelpersonen wenden sich an Sie, um ihre Bedenken hinsichtlich der zuletzt zu beobachtenden Defizite im Rahmen der Gesetzgebungsprozesse zur Erfassung des digitalen Fortschritts zu \u00e4u\u00dfern. Insbesondere die dabei zu verzeichnende teilweise Abkehr von einer Partizipation<\/a> interessierter Stakeholder sowie das Dr\u00e4ngen nach \u00fcberhasteten L\u00f6sungsans\u00e4tzen erscheinen Besorgnis erregend. Zuletzt wurde dies im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum DatenschutzAnpassungsgesetz 2018 offensichtlich, in welchem nicht nur die Regierungsvorlage noch innerhalb offener Begutachtungsfrist beschlossen, sondern anschlie\u00dfend umgehend nach Ende der Begutachtungsfrist im Nationalratsplenum durch die Regierungsparteien auch verabschiedet wurde. Hierdurch konnte ein Gro\u00dfteil der eingereichten Stellungnahmen nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n

Die rechtliche Begleitung der zunehmenden Digitalisierung<\/a> stellt zweifelsfrei eine gro\u00dfe legistische Herausforderung dar, speziell da die technologische Entwicklung st\u00e4ndig und rasch voranschreitet. Es ist jedoch unumg\u00e4nglich, die notwendige Zeit und Sorgfalt in diesem Prozess<\/a> aufzubringen, da die Qualit\u00e4t der gesetzlichen Regelung richtungsweisend f\u00fcr die Nutzung des Potentials der Digitalisierung<\/a> in der Zukunft ist. Im Hinblick auf die immense Bedeutung dieser Themen, welche den Lebensbereich der gesamten Bev\u00f6lkerung durchdringen, ist es essentiell, dass im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses ein bestm\u00f6glicher Interessenausgleich erfolgt, das notwendige technische und verfassungsrechtliche Know-how eingeholt wird und demokratiepolitische Grunds\u00e4tze geachtet werden. Aus diesem Grund ist es unserer Ansicht nach dringend anzuraten, auf die umfangreichen Einblicke und Kenntnisse aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zur\u00fcck zu greifen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.<\/p>\n

Vom hohen Stellenwert dieser Themen in der \u00d6ffentlichkeit zeugt der Umstand, dass im \u00f6ffentlichen Begutachtungsverfahren zum Entwurf des Datenschutz<\/a>-Anpassungsgesetzes \u00fcber einhundert Stellungnahmen eingebracht wurden, welche zahlreiche Schwachstellen des Entwurfs aufzeigen. Dessen ungeachtet hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, den Entwurf bereits im Rahmen der Ministerratssitzung am 7.6., und damit mehr als zwei Wochen vor Ende der Begutachtungsfrist, als Regierungsvorlage zu beschlie\u00dfen und in den Nationalrat einzubringen. Die Regierungsvorlage wurde anschlie\u00dfend inhaltlich beinahe unver\u00e4ndert, umgehend nach Ende der Begutachtungsfrist, im Nationalratsplenum verabschiedet. In Anbetracht dieses kurzen Zeitraums erscheint es zweifelhaft, inwieweit eine Ber\u00fccksichtigung und Einarbeitung der Stellungnahmen im parlamentarischen Prozess<\/a> nachtr\u00e4glich noch m\u00f6glich gewesen ist. Dies stellt nicht nur die umfangreiche in die zahlreichen Stellungnahmen investierte Arbeit in Frage, sondern ist, speziell da es sich hierbei um ein Rechtsgebiet handelt, welches im Wesentlichen die Aus\u00fcbung und den Schutz eines Grundrechts sowie dessen Abw\u00e4gung mit anderen Rechten behandelt, h\u00f6chst bedenklich.<\/p>\n

Die Folgen \u00fcberhasteter, intransparenter Gesetzgebung wurden auf europ\u00e4ischer Ebene in der Vergangenheit etwa anhand der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung deutlich, welche ebenfalls in einem Schnellverfahren beschlossen und letztlich von europ\u00e4ischen und \u00f6sterreichischen Gerichten als mit den Grundrechten unvereinbar aufgehoben wurde. Eine solche Entwicklung, welche auch einen um ein Vielfaches erh\u00f6hten Arbeitsaufwand f\u00fcr alle Beteiligten bedeutet und zudem Rechtsunsicherheit schaff t, kann nach Ansicht der Unterzeichnenden nicht im Sinne einer e\ufb03 zienten Gesetzgebung sein. Die unterzeichnenden Verb\u00e4nde ersuchen Sie daher, sich in Ihrer Funktion als Bundespr\u00e4sident f\u00fcr die Einhaltung der demokratiepolitischen Grunds\u00e4tze, speziell die transparente Einbeziehung der Stakeholder, einzusetzen und einer zuk\u00fcnftigen Abkehr auch bei Vorliegen von Zeitdruck entgegenzuwirken.<\/p>\n

Hochachtungsvoll<\/p>\n

Offener_Brief_Datenschutz-Anpassungsgesetz_2018<\/strong><\/a>
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